Nachweis über freiberufliche Tätigkeit

Unternehmer und Einzel-Selbstständige brauchen immer einmal wieder einen Nachweis darüber, dass sie selbstständig sind. Für Freiberufler ist das nicht so einfach wie für Gewerbetreibende oder Firmen mit Handelsregistereintrag. Einen Nachweis braucht man zum Beispiel, wenn man eine Firmen-Sendung bei einer Postfiliale entgegennehmen will. Oder bei einem Business-Vertragsabschluss, einem neuen Auftraggeber oder neuem Lieferanten. Und natürlich bei der Beantragung einer Metro-Kundenkarte. Welche Dokumente kann ein Freiberufler für den Nachweis der Selbstständigkeit nutzen?

Nachweis der Selbstständigkeit für Freiberufler

Bild von Mudassar Iqbal auf Pixabay 

Manchmal reicht es schon aus, einen Briefbogen oder eine Visitenkarte vorzuweisen (z.B. bei einer Postfiliale, die ein Paket nicht ohne Nachweis herausgeben will).

Umsatzsteuerpflichtige Freiberufler können die letzte Umsatzsteuervoranmeldung vorweisen (und darin die Zahlen schwärzen), um einen aktuellen Nachweis vorzulegen.

Falls man einen Steuerberater hat, kann dieser bescheinigen, dass aktuell Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden und unter welcher Steuernummer der Freiberufler bei seinem Finanzamt geführt wird.

Falls ein Freiberufler nicht umsatzsteuerpflichtig ist, kann der letzte Einkommenssteuerbescheid genutzt werden. Wichtig sind die Seiten, aus denen hervorgeht, dass „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“ erzielt werden. Das Dokument darf nicht älter als ein Jahr alt sein. Selbstverständlich können die Zahlen geschwärzt werden.

Falls das alles nicht reicht (z.B. für Kfz-Leasing-Verträge), kann das Finanzamt eine aktuelle Bestätigung der Freiberuflichkeit ausstellen. Das ist in der Regel recht kurzfristig möglich.

All diese Empfehlungen sind ohne Gewähr und ersetzen keine Beratung durch den Steuerberater.

Die Metro Deutschland GmbH hat hier einen sehr guten Überblick gegeben, welche Dokumente ausreichen, um eine Metro-Kundenkarte zu erhalten. Auch diese reicht in vielen Fällen aus (wie bei der Paketsendung, die an einer Postfiliale abgeholt werden muss), um die Selbstständigkeit glaubwürdig zu belegen.

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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7 thoughts on “Nachweis über freiberufliche Tätigkeit

  • Reply Julia S. 15. August 2023 at 12:36

    Vielen Dank für die hilfreichen Tipps zum Thema freiberufliche Tätigkeiten und Nachweise. Ich werde mich bald selber wieder freiberuflich melden und suche bereits nach der passenden Steuerberatung. Es ist gut, zu wissen, was ich dabei zu beachten habe.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 15. August 2023 at 13:23

      Das freut mich, liebe Julia. Ich selbst bin ja auch Freiberufler (früher war ich Unternehmerin) und bin sehr glücklich damit. Ganz viel Erfolg!!!

  • Reply Samira Pferder 10. September 2023 at 20:19

    Ich habe mich dazu entschieden, freiberuflichen Tätigkeiten nachzugehen. Daher ist es gut zu wissen, dass ich meine Einkünfte so nachweisen muss. Ich denke, eine Steuerberatung wäre eine gute Idee.

  • Reply clara grün 14. September 2023 at 10:51

    Danke für den Beitrag. Ich wusste nicht, dass man durch die letzte Umsatzsteuervoranmeldung die freiberufliche Tätigkeit nachweisen kann. Ich mache gerade zum ersten mal die Steuererklärung als Freiberuflerin und bin ünber jeden Tipp dankbar.

  • Reply Nina Hayder 22. September 2023 at 20:10

    Ich mache mich auch bald selbstständig. Gut zu lesen, dass man die letzte Umsatzsteuervoranmeldung die freiberufliche Tätigkeit nachweisen muss. Dazu werde ich mich an eine Steuerberatung wenden.

  • Reply Maria Schwarz 16. Oktober 2023 at 19:11

    Danke für den Hinweis, dass man den letzten Einkommenssteuerbescheid verwenden kann, wenn ein Freiberufler nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Ich habe letztes Jahr endlich mein eigenes Unternehmen gegründet und brauche steuerliche Unterstützung. Am besten in Form von einem Steuerberater für Unternehmen.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 18. Oktober 2023 at 18:03

      Ja, unbedingt Expertenunterstützung nutzen. Aber vor Allem: Herzlichen Glückwunsch und ganz viel Erfolg 🙂

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