Flyer – unentbehrlich für Existenzgründer und Selbstständige

Im 15. Jahrhundert, kurz nach der Erfindung des modernen Buchdrucks im Jahr 1440, tauchten schon die ersten Handzettel, Flugblätter, Flyer und Prospekte auf. Man kann wohl zu Recht behaupten, dass Flyer die ersten Werbemittel überhaupt waren. Schließlich sind Werbemittel eine ins Stoffliche übertragene Werbebotschaft, die mehr potenzielle Kunden erreicht als der Kontakt zu einer einzelnen Person.

Zu Gutenbergs Zeiten war es sicher sehr aufwändig und teuer, Handzettel drucken zu lassen. Heute lassen sich Flyer und Prospekte unkompliziert und günstig produzieren. Für Existenzgründer ist dieser Umstand ein Segen. Egal, mit welcher Idee man sich selbstständig macht, man sollte auf jeden Fall Papierwerbung bereithalten.

Prospekte und Flyer im Prospekthalter sind überall da die richtige Wahl, wo man mit Interessenten, Kunden oder Geschäftspartnern an einem Tisch in Kontakt kommen kann.

Bild von kalhh auf Pixabay

Wenn Existenzgründer sich vom Geschäftsstart an mit Gleichgesinnten vernetzen und immer mal wieder Veranstaltungen für Gründer besuchen, erfahren sie von Veranstaltungskalendern und Events, bei denen man als einzelner Gründer seine Angebote präsentieren und erläutern kann. IHK’s, Handwerkskammern und Wirtschaftsförderungen haben unter anderem auch diesen Auftrag: Gründer dabei zu unterstützen, sich zu vernetzen und möglichst erfolgreich ihr Business zu starten.

Flyer verteilen im öffentlichen Raum

Abseits von speziell für Gründer ausgerichteten Veranstaltungen und Messen gibt es natürlich noch viele weitere Möglichkeiten, Flyer zu verteilen. Doch hierbei muss man jedoch so einiges beachten:

Auf der Straße Flyer oder Handzettel zu verteilen, erfordert in jedem Fall eine Genehmigung des Ordnungsamts. Doch bei vielen Dienstleistungen und Produkten, die typisch sind für Einzelgründer und Kleinstunternehmen, lohnt sich der Aufwand. Ob Fußpflege, Nachhilfe, Hausmeisterdienste, ein neu eröffnetes Restaurant, ein Nagelstudio oder ein monatlicher Stand auf dem Trödelmarkt mit Schlüsseldienst – wenn man Flyer persönlich in der Fußgängerzone verteilt, kommt man ins Gespräch. Und Gespräche sind zu allen Zeiten die beste Möglichkeit, Kunden zu gewinnen und Weiterempfehlungen zu generieren.

Vorsichtig sollte man sein, dass man nicht aus Versehen Werbematerial auf einem Privatgrundstück verteilt. Es gibt mehr Privatgrundstücke als man denkt: Ein Parkplatz, ein Einkaufszentrum, ein gemieteter Platz für eine Veranstaltung, ein Festival, ein Kino, eine Halle im öffentlichen Raum… Ohne (schriftliche) Genehmigung des Eigentümers könnten Sie hier empfindliche Bußgelder riskieren.

Wenn Sie Flyer oder Handzettel im öffentlichen Raum mit Genehmigung verteilen, achten Sie darauf, dass diese nicht auf dem Boden landen. Gehen Sie mit offenen Augen die Wege entlang, auf denen Sie in der Stadt, auf einem Platz oder im Park Ihre Handzettel ausgegeben haben. Sammeln Sie die weggeworfenen Werbebotschaften auf jeden Fall ein. Schließlich ist der Absender dort klar erkennbar – darauf gehen wir weiter unten ein beim Punkt „Flyerwerbung – rechtliche Vorgaben“.

Selbstverständlich können Sie auch Flyer in Briefkästen werfen – aber nur, wenn an diesen kein „Werbeverbot“ Aufkleber angebracht wurde. Ob dieses Verbot handschriftlich verfasst wurde oder mit einem üblichen Aufkleber, ist unerheblich. Wer keine Werbung will, kann diese verweigern, ohne sich dafür an formale Regeln zu halten.

Sie können unter gewissen Bedingungen auch bei Mietshäusern klingeln und Ihre Werbung in den Hausflur legen. Dies ist dann eingeschränkt zulässig, wenn Sie den Hausflur nicht durch die Flyer „vermüllen“. Auch darf die Werbung keine Unfallgefahr darstellen. Legen Sie Ihre Werbeflyer am besten abgezählt in die Hausflure. Ideal wäre es, wenn sie die nicht mitgenommenen Flyer nach einigen Tagen wieder einsammeln und entsorgen.

Was schon lange nicht mehr ungestraft möglich ist, ist, dass Sie Ihre Werbebotschaft unter einen Scheibenwischer an Autos klemmen – oder überhaupt an einem Fahrzeug anbringen. Auch Fahrradfahrer könnten Sie später auf Sachbeschädigung verklagen, also seien Sie auf der Hut vor diesem Anfängerfehler.

Zwar finden wir alle immer wieder Visitenkarten mit „Kaufe Dein Auto“ an den Haltegriffen oder unter den Scheibenwischern unserer Kraftfahrzeuge, doch die dahinterstehenden Firmen machen es den Fahrzeughaltern möglichst schwer, den Auftraggeber zu ermitteln.

Profis wissen, dass man die Absenderangaben auch in Bezug auf Behörden möglichst gut verstecken sollte, um nicht ermittelt zu werden – sonst könnte es Bußgelder hageln. Schließlich werfen so einige verärgerte Autofahrer die Kärtchen auf den Boden, was Mitarbeitern der Straßenreinigung und des Ordnungsamts ganz sicher nicht gefällt.

Flyerwerbung – rechtliche Vorgaben

Zunächst zu den rechtlichen Vorgaben, die wir hier nur andeuten können, da wir keine Rechtsberatung geben können. Tatsächlich ist es so, dass Papierwerbung weniger streng mit einer Impressumspflicht verbunden ist als Werbung, die unter das Digitale-Dienste-Gesetz fällt. Und doch ist es auch bei unkonkreten Angeboten auf dem Flyer sinnvoll, eine Absender-Kenntlichmachung mit Namen, E-Mail, Telefonnummer hinzuzufügen – schließlich wollen Sie doch gefunden und erreicht werden!

Zu einem Impressum gehören neben dem Namen des Vertretungsberechtigten und dem Namen des Unternehmens (falls vorhanden) noch die Rechtsform und die Geschäftsadresse. Ob Sie mit Ihren Flyern der Impressumspflicht unterliegen, sollten Sie gründlich recherchieren.

Flyerwerbung – die Gestaltung

Grundsätzlich sollten Sie, bevor Sie mit der Gestaltung Ihres Flyers starten, zunächst die Haltung eines Ihrer idealen Kunden einnehmen. Beispiel Fußpflegerin: „Ich bin eine ältere Dame, die Probleme mit ihren Füßen hat. Ich erhalte einen Flyer, der mich sofort anspricht. Der Flyer ist einladend und sympathieerzeugend gestaltet, sodass ich mich traue, dort anzurufen und nach freien Terminen und den Behandlungskosten zu fragen.“

Sobald Sie die Sichtweise Ihres „Idealkunden“ übernommen haben, geht es an die Gestaltung des Flyers. Wichtig ist, ansprechende Bilder und möglichst wenig Text zu verwenden, und dabei die wichtigsten Schritte hin zur Kaufentscheidung zu beachten. Getreu der AIDA-Formel: Attention, Interest, Desire, Action. Meine Empfehlung: Halten Sie Ausschau nach Flyern – am Besten wären natürlich welche aus Ihrem eigenen Geschäftsfeld. Viele Selbstständige stellen auf ihrer Website den Flyer als pdf zur Verfügung.

Lassen Sie sich aus der Sicht Ihrer/Ihres Idealkundin/kunden leiten bei der Entscheidung: Welche der Angebote würde mich dazu bringen, dort anzurufen? Und dann gehen Sie zu den vielen Anbietern, die im Internet Flyerdruck anbieten. Dort können Sie sich Designs auswählen und mit einfachen Klicks Ihren Flyer individuell gestalten.

Falls Sie Freude an der Gestaltung haben, können Sie auch das Online-Tool für Grafikdesign Canva nutzen. Man muss sich zwar geduldig einarbeiten, doch die Ergebnisse sind auch in der kostenfreien Version beachtlich. Flyer sind wichtig – egal, was Sie anbieten. Der Existenzgründer braucht Visitenkarten und Flyer, trotz aller digitalen Möglichkeiten…

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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