Gerade auf Facebook verlinken viele Nutzer gern auf YouTube Videos, die sich dann automatisch in Video-„Fenster“ verwandeln, so dass man direkt bei Facebook das Video ansehen kann. Auch in vielen Blogs verwenden Blogger die Funktion, YouTube – und andere Webvideos in ihre Seite einzubinden – so dass das Video direkt angeklickt werden kann – aber in Wirklichkeit bei YouTube selbst angeschaut wird. Nun läuft gerade ein Prozess beim Bundesgerichtshof der sich damit befasst, ob dieses „Framing“ Urheberrecht verletzt. Am 16. Mai 2013 soll das Urteil verkündet werden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Hersteller von Wasserfiltern auf seiner Website den YouTube Film eines Wettbewerbs verwendet und dort eingebettet. Der Konkurrent verklagte die Firma wegen Urheberrechtsverletzung. Nun muss der BGH entscheiden, ob durch das Einbetten tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde. Wir die taz berichtet, ist Framing mit deutschem Recht wohl schwer zu fassen. Um eventuell ein neues Verwertungsrecht für Urheber zu schaffen, müsse der Fall zuvor dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden.
Falls sich das Gericht dafür entscheidet, das Einbetten von Videos als Urheberrechtsverletzung einzustufen, könnte eine neue Abmahnungswelle auf Facebook User zurollen.
Quelle: taz