Detlef Schumann: Rechtsschutzversicherung und Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht:
Sie kennen das aus Ihrer täglichen Praxis, Sie erhalten einen Werbeanruf, welcher Sie völlig aus Ihren Gedankengängen bringt. Unternehmern ist ein solcher Anruf dann zuzumuten, wenn der Anrufer davon ausgehen kann, dass der Angerufene aufgrund seiner Tätigkeit einen Vorteil durch das Angebot erhält.
Bei Privatpersonen sieht das aber ganz anders aus.

Seit dem 4. August 2009 gilt das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“. Die darin ausgesprochenen Verbote sind nicht neu. Neu dagegen aber ist die Tatsache, dass jetzt Geldbußen möglich sind. Diese können recht saftig ausfallen. Eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro kann für unerlaubte Telefonwerbung verhängt werden. Unterdrückt der Anrufer bei seinem Telefonat die Rufnummer, kann dies ebenfalls mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden.

Obwohl die Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis durch richterliche Auslegung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb bereits seit rund fünf Jahren verboten ist, sorgen jetzt eine ausdrückliche Verankerung im Gesetz und die möglichen Geldstrafen für Verunsicherung unter Unternehmern.

Will der Unternehmer keine Geldbuße riskieren, muss bereits vor dem Griff zum Hörer die Einwilligung des Verbrauchers vorliegen.

detelf-schumann13Damit dies nicht das Ende der Akquisition von Neukunden bedeutet, muss der Unternehmer umdenken und durch gezieltes Marketing erreichen, dass der Angerufene den Anruf gerne entgegen nimmt. In Einzelfällen wird dies sicherlich auch mal nicht gelingen. Daher bekommt eine Rechtsschutz-Versicherung zukünftig eine besondere Bedeutung. Diese  kann zwar nicht für eine Einwilligung zum Werbeanruf sorgen. Sollte es aber zu Streitigkeiten kommen, ist Ihnen professionelle Hilfe durch einen Anwalt Ihres Vertrauens sicher. Überprüfen Sie daher jetzt ob dieser Baustein in Ihrer Rechtsschutzversicherung enthalten ist und rüsten Sie diesen wenn möglich schnell nach.

Generalagentur Detlef Schumann

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Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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One thought on “Detlef Schumann: Rechtsschutzversicherung und Wettbewerbsrecht

  • Reply Marion 24. Januar 2012 at 15:10

    Verklagen Menschen Unternehmen wegen illegaler Telefonwerbung?

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