Es gibt immer noch Agenturen und Unternehmen, die Facebook Fans aus dem Ausland kaufen. Für wenige Cent kommen Likes aus Ländern wie Indonesien, Vietnam, Brasilien… Doch dieser Kauf von Facebook Fans ist wettbewerbswidrig im Rahmen irreführender Werbung. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Stuttgart hervor (Az.: 37 O 34/14). Demnach ist es Unternehmen verboten, Likes zu kaufen.
Vorsicht sollten Unternehmen auch walten lassen, wenn sie Agenturen mit der Betreuung der Facebook-Fanpage beauftragt haben – und plötzlich die Anzahl der Fans rasant steigt. Denn treu nach dem Motto „Unrecht schützt vor Strafe nicht“ sind selbstverständlich die Unternehmen auch dann verantwortlich, wenn sie von solchen illegalen Ankäufen von Likes nichts wissen.
Sinnvoll kann es sein, direkt bei Vertragsabschluss mit der betreuenden Agentur zu vereinbaren, dass solche Fan-Käufe (oder YouTube-Klickkäufe, Twitter-Follower-Käufe etc.) einen Vertragsbruch darstellen würden.
Meiner Meinung nach ist die Entscheidung des Landgerichts richtig. Wenn durch eine hohe Zahl von Facebook-Fans signalisiert wird, dass sich tausende von Menschen für die Marke und deren Produkte interessieren, obwohl das nicht der Wahrheit entspricht, ist das ein typischer Fall von irreführender Werbung.
Übrigens dürfen Unternehmen auf ihren Fanpages auch nicht Kritik und Beschwerde-Posts so einfach löschen. Auch das kann irreführende Werbung darstellen, wenn öffentliche Kritik unterdrückt wird. Darum ist es sinnvoll, eine „Netiquette“ auf der Fanpage zu verankern, damit Posts gelöscht werden können, die unsachlich, beleidigend oder sittenwidrig sind.
Quelle: Shopbetreiber-Blog
Der Herr Schwenke ist auch nicht mehr der Meinung das es unbedingt unzulässig sei: https://drschwenke.de/ist-der-fankauf-rechtlich-doch-zulaessig-neue-ansichten-und-umfrage/
Erstaunlich, habe ich auch gerade aus seriösen Quellen in 2016 und 2017 entnommen. Widerspricht meinem Rechtsempfinden – aber gut, dann ist es legal. Danke für den wichtigen Hinweis!!