Facebook-Gewinnspiele nur noch als App erlaubt: Die Regeln im Überblick

Lange Zeit haben viele Selbstständige und Unternehmen Facebook genutzt, um dort Gewinnspiele, Abstimmungen und Wettbewerbe zu veranstalten. Das ist seit dem 11. Mai 2011 nicht mehr erlaubt – und führt zur sofortigen Sperrung des Facebook-Accounts. Grundsätzlich dürfen Standardfunktionen von Facebook, also Pinnwand, Fotos, Notizen, Rezensionen, Videos und Diskussion, nicht mehr verwandt werden, um eine Promotion durchzuführen. Es ist auch nicht mehr erlaubt, Teilnehmer an einem Gewinnspiel dadurch zu gewinnen, dass diese Fan der Fanpage werden, einen Kommentar auf Facebook schreiben oder ein Foto oder einen Beitrag „liken“.

Was bleibt an Möglichkeiten für ein Facebook Gewinnspiel – oder eine andere Promotion?

  • Gewinnspiele bei Facebook dürfen nur noch über eigens entwickelte Applikation (App) durchgeführt werden
  • Es muss innerhalb dieser Gewinnspiel-App deutlich kommuniziert werden, dass Facebook in keiner Verbindung mit der Promotion steht
  • Gewinner dürfen nicht mehr über Facebook selbst bekannt gegeben werden – am besten nutzt man die E-Mail
  • Die Registrierung für ein Gewinnspiel muss über eine App oder eine andere externe Seite erfolgen – oder über E-Mail
  • Es ist allerdings erlaubt, dass nur „Fans“ Zugriff auf die Applikation mit dem Gewinnspiel bei Facebook haben
  • Der Like-Button oder das Plugin „Comments“ als Stimmsammlunginstrument ist grundsätzlich nicht zulässig – auch nicht auf einer App oder einer externen Website oder im Newsletter
  • Namen, die unter das Urheberrecht von Facebook fallen, dürfen nicht im Zusammenhang mit einer Promotion werbetechnisch verwendet werden
  • Es darf nun auch für Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Medikamente und Milchprodukte über Gewinnspiele geworben werden – da ja die Promotion nicht auf Facebook selbst stattfindet. Auch als Preis sind diese Produkte erlaubt – da sie ja nicht mehr an Facebook gekoppelt sind
  • Minderjährige können an Wettbewerben, Gewinnspielen und anderen Promotions teilnehmen, ohne dass Facebook damit in Zusammenhang gebracht wird
  • Wenn kein geldwerter Gewinn vergeben wird, darf auch über die Pinnwand – oder die anderen Standardfunktionen von Facebook – eine Kampagne geführt werden (z.B. Fan des Monats)

Sehr gute ausführliche Beiträge zu den neuen Regelungen für Facebook-Gewinnspiele finden Sie bei Thomas Hutter

 

 

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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