Gesetz: In Louisiana müssen sich Sexualstraftäter in sozialen Netzwerken outen

Im US Bundesstaat Louisiana müssen sich Sexualstraftäter ab dem 1. August 2012 eindeutig als solche zu erkennen geben – auch in den sozialen Netzwerken wie Facebook und Co. Im Profil muss laut Gesetz stehen, dass der Besitzer Sexualstraftäter ist, welche Art an Straftat er begangen hat, wo er straffällig geworden ist – sowie die aktuelle Wohnadresse. Die verantwortlichen republikanischen Politiker hoffen, dass bald andere Bundesstaaten nachziehen.

In vielen US-Bundesstaaten müssen sich Sexualstraftäter registrieren und teilweise auch öffentlich zu erkennen geben. So müssen diese Straftäter in Louisiana schön seit Längerem eigenständig die Nachbarschaft über ihre Vergehen informieren. Die Gesetzgebung erhofft von diesen Gesetzen, dass sie vor erneuten sexuell motivierten Straftaten schützen. Nun soll diese Politik auch auf die virtuelle Welt übertragen werden.

Facebook und MySpace verbieten grundsätzlich, dass Sexualstraftäter dort Mitglied werden können. Doch die Politiker in Louisiana misstrauen den Kontrollmöglichkeiten und haben darum dieses Gesetz verabschiedet. In Deutschland wäre eine vergleichbare Regelung undenkbar, da wir schärfere Persönlichkeitsrechte in unserer Verfassung verankert haben. Aufgrund der Monopol Stellung des Netzwerks Facebook könnte es sogar sein, dass ein Facebook-Konto juristisch als „Grundleistung“ angesehen wird, also genau so wenig verweigert werden kann wie ein Bankkonto.

Facebook arbeitet in den USA sehr eng mit den Behörden zusammen, so dass wohl auch Fake-Accounts von Sexualstraftätern über die IP-Adresse ermittelt werden können. Trotzdem plant Louisiana als nächsten Schritt ein komplettes Social Media Verbot für diese Gruppe. Ähnliche Verbote gibt es bereits in einigen Bundesstaaten wie Illinois und Texas.

Sexualverbrecher, die sich weigern, sich ab dem 1. August in sozialen Netzwerken kenntlich zu machen, können in Louisiana zu zwei bis zehn Jahren Haft inklusive Strafarbeit und einer Geldstrafe von 1.000 Dollar verurteilt werden. Beim zweiten Verstoß drohen 20 Jahre Haft und 3.000 Dollar Geldstrafe.

Quelle: DerStandard.at

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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