Auch bei Facebook gilt das Urheberrecht. Das heißt, man darf auf seiner Pinnwand nicht einfach Fotos von anderen nutzen, ohne diese um Erlaubnis gefragt zu haben. Auch Fotos von Prominenten stehen unter Schutz, wenn die Verwendung nicht journalistischen oder satirischen Zwecken zuzuordnen ist. Damit wurde der SPD Politiker Sebastian Edathy konfrontiert, der sich unter Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos auf seiner Facebook-Pinnwand über politische Gegner lustig machte bzw. diese kritisierte.
Edathy nutzte Fotos von Agenturen und anderen Quellen wie Blogs und Zeitungen. Ein Facebook-Profil-Besucher und Bildjournalist machte ihn direkt bei Facebook auf die Verletzung des Urheberrechts aufmerksam: „Sie nutzen hier eine Reihe von Bildern für Ihre politischen Aktivitäten, die nicht von Ihnen sind. (…) Haben Sie eigentlich die Nutzungsrechte (…) erworben?“ Edathy antwortet: „Ich schlage vor, Sie verklagen mich oder lassen mich verklagen.“ Die Diskussion ging ein weiteres Mal hin und her und dann postete Edathy öffentlich sichtbar: „…können Sie mich, wie gehabt, mal am Arsch lecken“.
Es mag natürlich sein, dass es politisch Interessierte gibt, die auf solche „Alpha-Tiere“ abfahren und jubeln, wenn ein Politiker sich so dermaßen lässig im Ton vergreift. Doch ob Edathy mit diesen Entgleisungen wirklich seiner Karriere nutzt, mag dahin gestellt sein. Ich persönlich sehe „Politiker“ als Berufsbild an wie jedes andere Berufsbild auch (nur dass dieser Beruf demokratisch legitimiert sein sollte). Und die Vorstellung, dass mich ein Verkäufer, ein Taxifahrer oder eine Krankenschwester primitiv beschimpft, weil ich berechtigte Kritik äußere, lässt mich schaudern.
Aber zumindest lernen wir daraus, dass jeder Facebook-Nutzer auf seiner Pinnwand ebenso Persönlichkeits- und Urheberrechte beachten muss wie auf einer Website – sonst drohen Abmahnungen.
Hier der Artikel zur Facebook-Affaire bei derjournalist.de