Warum spielt Datenschutz bei Gründern eigentlich gar keine Rolle?

Christian Spließ, Social Media Storyteller: Es gibt jede Menge Workshops zum Thema Vertrieb. Businessplan, ganz wichtig. Dann natürlich die Kommunikationsstrategie fürs Unternehmen generell. Und Social Media, da muss man ja auch fit sein heutzutage. Und Datenschutz! Hmm, jetzt wo ich das so schreibe fällt mir so gar kein Business-Wettbewerb oder eine Gründermesse ein, bei der explizit auf das Thema Datenschutz eingegangen wird… Nein, auch nach längerem Nachdenken fällt mir tatsächlich kein Vortrag, kein Briefing, keine Präsentation zu dem Thema ein. Merkwürdig.

Dabei erregt doch gerade die Debatte um den Facebook-Like-Button mal wieder die Gemüter. Dabei haben Telekommunikationsdienstleister Daten länger gespeichert als sie eigentlich sollten. Der Fall Sony ist eigentlich auch noch jedem im Gedächtnis. Und ich wette: Wen Sie auch auf Messen ansprechen werden, einig sind sie sich alle. Datenschutz! Das ist total wichtig, da muss man was tun. Unbedingt. Aber zuerst geht natürlich anderes vor, ganz klar, da muss der Businessplan erstellt werden, da muss gelernt werden wie man sich gut verkauft, da muss die Geschäftsidee an den Mann gebracht werden. Und so fällt dann das Thema Datenschutz langsam von der langen Bank runter und wird vergessen. Anders kann ich mir persönlich nicht erklären, warum Gründer das Thema nicht auf dem Zettel haben.

Jetzt wird natürlich nicht jeder sofort einen Datenschutzbeauftragten für sein Unternehmen bestellen müssen, das Bundesdatenschutzgesetz klärt das ja recht eindeutig ab wann man das darf. Aber es hält auch etwas anderes fest, was nicht so bekannt ist: Im Grunde muss die Geschäftsführung zumindest dafür sorgen, dass ein Verfahrensverzeichnis vorliegt – öffentlich zumindest sollte man das schon als Unternehmen besitzen – und die Geschäftsführung sollte dann auch so top sein die Anforderungen an den Datenschutz in der Firma umzusetzen. Natürlich kann die Geschäftsführung nicht das tun was ein Datenschutzbeauftragter leistet, aber im Rahmen der Möglichkeiten sollte sie das schon tun. Und das ist ein Fakt, auf den kaum aufmerksam gemacht wird. Gesetze sind natürlich eine staubtrockene Materie, freiwillig schaut da eh keiner rein, verständlich. Aber zumindest wissen sollte es schon, dass es da so eine Verpflichtung gibt.

Warum dies aber bei Gründungswettbewerben nicht vermittelt wird? Patent- und Markenrechtsworkshops gibt es ja und diese Gesetze sind auch nicht unbedingt spannender als andere. Gibt es so wenig Datenschutzbeauftragte in Deutschland, die Spaß haben den Stoff zu vermitteln? Ich kann nur mutmaßen. Vielleicht habe ich ja auch bisher Workshops zu dem Thema übersehen – wenn das der Fall ist, können Sie gerne kommentieren wo man diese findet. Ich würde dann nämlich sofort einen Platz für die erste Reihe buchen wollen. 😉

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