Verbraucherschützer gewinnen gegen Facebook

Laut dem Landgericht Berlin sind Facebooks Freundefinder und die AGBs nicht gesetzeskonform mit deuschem Recht. Geklagt hatten Verbraucherschützer. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Beim Freundefinder kritisierte das Gericht, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind. Sie erhalten daraufhin eine Einladung, ohne dazu eine Einwilligung erteilt zu haben.  Dies könne nicht angehen, so das Gericht: Die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Mittlerweile hat Facebookk den Freundefinder zwar leicht abgeändert, aber dem vzbv geht das noch nicht weit genug. „Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder.  Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden. Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert.

Der vzbv fordert Facebook auf, seinen Bekundungen nun Taten folgen zu lassen und den Verbraucher- und Datenschutz in Europa zu akzeptieren. „Wir werden Facebook sehr genau auf die Finger schauen, ob es das Urteil umsetzt, sobald es rechtskräftig ist“, so Billen.
Generell sollte das Unternehmen vor der Einführung neuer Dienste und Anwendungen zunächst prüfen, ob diese mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar sind. Insoweit begrüßt der vzbv den Entwurf der EU-Kommission für eine Datenschutz-Grundverordnung. Diese sieht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zwingend eine ausdrückliche Willensbekundung vor, die ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage erfolgen muss.  (Urteil LG Berlin vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10, nicht rechtskräftig)

Facebook reagierte umgehend über Twitter, nachdem zuvor gemeldet worden war der Dienst würde Rechtsmittel einlegen wollen:

Facebook wird daher erstmal abwarten bis der Volltext des Urteils offenliegt und dann ist es wahrscheinlich, dass Rechtmittel eingelegt werden. Die Entwicklung wird man weiterhin beobachten müssen.

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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