500.000 Euro: Hohe Bußgelder für verbotene Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat erstmals massive Bußgelder gegen verbotene Telefonwerbung verhängt. Zwischen Dezember 2009 und Januar 2010 wurden insgesamt 500.000 Euro für diese Ordnungswidrigkeiten gefordert, nicht nur von den Call-Centern, sondern auch von den Unternehmen, die die Aufträge vergeben haben.

Seit dem 4. August 2009 sind Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Telefonnummer Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft werden können. In den vergangenen Monaten gingen von Verbrauchern insgesamt 28.000 Beschwerden wegen der Telefonbelästigung ein.

In neun Verfahren hat die Bundesnetzagentur bereits Bußgelder verhängt. In den vorliegenden Fällen wurden sowohl Call-Center als auch Auftraggeber bestraft. Die Auftraggber stammten aus der Telekommunikations-, der Medien- und der Lotteriebranche.

Den Bußgeldbescheiden waren langwierige Ermittlungsarbeiten vorausgegangen. Die Bundesnetzagentur kann nur eingreifen, wenn sie über detailierte Informationen über die Werbeanrufe verfügt. Ideal sind folgende Informationen:

  • Datum und Uhrzeit
  • Die angezeigte Rufnummer
  • Konkrete Namen der Anrufer, der Produkte und Dienstleistungen
  • Informationen über das anrufende Unternehmen
  • Informationen über das werbende Unternehmen

Außerdem benötigt die Netzagentur die vollständigen Adressdaten des Beschwerdeführers.

Quelle: FAZ

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