Seit dem 1. Januar 2010 können Unternehmen bei der Abschreibung geringfügiger Wirtschaftsgüter in einigen Fällen zwischen zwei Möglichkeiten der Abschreibung wählen. Die Anschaffungskosten für Güter bis 410 Euro können nun wieder in voller Höhe abgezogen werden – müssen aber nicht.
Bisher mussten geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro in einem jährlichen Pool zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben werden. Doch seit Jahresbeginn können Anschaffungen bis 410 Euro auch sofort abgeschrieben werden. Der Unternehmer hat die Wahl. Teurere Güter werden über die AfA-Tabelle oder über einen Pool abgeschrieben.
Jedes Jahr müssen sich Unternehmen verbindlich auf eine Variante festlegen. Das bringt zwar Vorteile, erhöht aber auch den Aufwand. Um die steuerlichen Vorteile der jeweiligen Variante zu nutzen, müssen Unternehmen ihre Anschaffungen zukünftig noch sorgfältiger planen.
Quelle: mittelstanddirekt