Zum 1. Mai 2009 werden die Gebühren für die Anmeldung und Eintragung einer Gemeinschaftsmarke in der EU gesenkt. Für insgesamt 900 Euro können somit per Online-Anmeldung Marken vor Nachahmungen geschützt werden. Die neue, um 40 Prozent reduzierte Gebühr ersetzt das bisherige System, bei dem zwei Gebühren fällig waren: eine für die Anmeldung und eine für die Eintragung.
Die neue Regelung kommt vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute, die dadurch in ihrer Wettbewerbsposition gestärkt werden sollen. Wubdo de Boer, Präsident des Amts der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern (HABM) bewertet die Kostensenkung als signifikante Hilfe zum Schutz geistigen Eigentums.
Mittelständler, die sich dafür entscheiden, ihre Marke EU-weit schützen zu lassen, können mit ihren Produkten und Dienstleistungen einen ungehinderten Zugang zum gesamten europäischen Markt sichern. Ohne Markenrecht ist man schutzlos: auch Jahre nach Einführung eines Produkts kann sich ein Wettbewerber den Namen eintragen lassen – man selbst kann nichts dagegen tun und kann anschließend wegen Markenverstößen sogar abgemahnt werden.
Die Bearbeitung der Anträge dauert zwar weiterhin lang, doch auch hier wurde eine Besserung erzielt: vergingen vor fünf Jahren noch anderthalb Jahre, bis die Marke eingetragen war, hat sich die Antragszeit nun auf acht Monate verkürzt.
Die europäische Gemeinschaftsmarke gibt es seit 1996. Seitdem wurden mehr als 500.000 Gemeinschaftsmarken registriert. Die Eintragung gilt in 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Es werden von der HABM Anträge in 22 Sprachen bearbeitet. Sowohl 2007 als auch 2008 war Deutschland Spitzenreiter unter den Antragstellern. Es folgen die USA und Großbritannien.
Selbstverständlich kann weiterhin auch ein Markenschutz im jeweiligen Land beantragt werden. Die Kosten hierfür betragen bei einer Wort/ Bild-Marke 300 Euro.