Gründungszuschuss 2012: Geschäftsanweisung der Arbeitsagentur

Seit Januar 2012 haben sich die Regelungen für eine geförderte Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit enorm verschärft. Nicht nur dass potentielle Gründer nun 150 Tage Restanspruch auf ALG I nachweisen müssen, sie haben auch keinen Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss, auch wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen. Eine aktuelle Geschäftsanweisung der BA (Bundesarbeitsagentur) macht nun deutlich, dass in Zukunft wirklich nur noch gefördert werden soll, wenn es anscheinend keine Alternative durch eine Anstellung gibt.

Sieben Seiten umfasst die Geschäftsanweisung der BA vom Dezember 2011, und der Inhalt lässt eindeutig Rückschlüsse auf die zukünftige Praxis zu: Auch aussichtsreiche Gründungen werden in Zukunft wohl nicht mehr mit Gründungszuschuss gefördert, wenn der potentielle Gründer in eine sozialversicherungspflichtige „zumutbare“ Stelle vermittelt werden könnte.

Geschäftsanweisung der Agentur für Arbeit zum Thema Gründunsgzuschuss

Die Berater der Agenturen der Arbeit werden aufgefordert zu prüfen, ob es Alternativen zur Selbstständigkeit gibt – und müssen den Vorgang der versuchten Vermittlung in eine Anstellung dokumentieren.

Es soll zum Beispiel belegt werden,

  • ob eine möglichst nachhaltige Integration ins Arbeitsleben bis zum Ende des ALG-Bezugszeitraums realistisch erscheint
  • ob in absehbarer Zeit Stellenangebote unterbreitet werden können

Wörtlich heißt es: „Sind zum Zeitpunkt der Beantragung eines Gründungszuschusses auf dem für die Kundin oder den Kunden erreichbaren Arbeitsmarkt keine Stellenangebote möglich, sind die Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen und das Ermessen auszuüben.

Werden also in Zukunft überhaupt noch Ärzte, Anwälte, Steuerberater und IT-Fachkräfte sich gefördert selbstständig machen – oder sind ganze Branchen (auch die Gastronomie oder die Pflege) grundsätzlich ausgeschlossen?

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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One thought on “Gründungszuschuss 2012: Geschäftsanweisung der Arbeitsagentur

  • Reply Claudia Engelberts 17. Januar 2012 at 11:47

    Schon bitter, die neue Regelung. Aber die Frage nach dem Ausschluss ganzer Branchen beantwortet die Geschäftsanweisung in Punkt 57.02 bereits selber wie folgt:
    „Der Vorrang der Vermittlung nach § 4 Abs. 2 SGB III ist zu berücksichtigen. Die Prüfung des Vermittlungsvorrangs hat stets individuell zu erfolgen und darf nicht dazu führen, dass bestimmte Branchen oder Fachkräfte grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen werden.“
    Dann hoffen wir mal, dass sie sich an ihre eigenen Schriftstücke auch halten.

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