Klinsmann: das Bild in der taz – „Gekreuzigter Jesus“ – ist erlaubte Parodie

Heute hat das Landgericht München entschieden: die einstweilige Verfügung gegen die Titelseite der taz-Osterausgabe ist gescheitert. Das Bild vom gekreuzigten Klinsmann darf weiter gezeigt werden – es ist eine erlaubte Parodie, die nicht übermäßig Klinsmann’s Persönlichkeitsrechte verletzt – auch wenn er sich, als tief religiöser Mensch – dadurch tief verletzt fühlt. Hier der Link zum provokanten Bild aus der taz

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