Heute hat das Landgericht München entschieden: die einstweilige Verfügung gegen die Titelseite der taz-Osterausgabe ist gescheitert. Das Bild vom gekreuzigten Klinsmann darf weiter gezeigt werden – es ist eine erlaubte Parodie, die nicht übermäßig Klinsmann’s Persönlichkeitsrechte verletzt – auch wenn er sich, als tief religiöser Mensch – dadurch tief verletzt fühlt. Hier der Link zum provokanten Bild aus der taz