Zahlen zum KfW Gründercoaching Deutschland: Förderprogramm für Existenzgründer wird gut angenommen

Im November 2007 wurde die Förderung von Existenzgründungsberatungen neu geregelt: Unternehmensberatungen vor der Gründung sind seitdem Ländersache, Beratungen für Jungunternehmen werden über den Bund gefördert. Das hierfür aufgelegte Förderprogramm heißt „Gründercoaching Deutschland“ und wird über die KfW verwaltet. Gefördert werden Unternehmensberatungen in den ersten 5 Jahren nach Gründung, übernommen werden bis zu 90 Prozent der Kosten.

Ziel des Förderprogramms ist, die Selbständigkeit in Deutschland zu fördern. Besonders Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben, nehmen das Gründercoaching Deutschland gern in Anspruch.Waren es im Jahr 2008 noch 25 Millionen Euro, die die KfW im Rahmen der Förderung zahlte, verdoppelte sich die Summe im Zeitraum Januar bis August 2009 auf 50 Millionen Euro. Zwei Drittel der bewilligten 13.500 Anträge stammen dabei von ehemals arbeitslosen Jungunternehmern.

Um die Förderung zu erhalten, muss bei der regional zuständigen IHK – oder der Handwerkskammer – ein Antrag eingereicht werden. Als Nachweis der Gründung reicht ein Gewerbeschein oder ein Auszug aus dem Handelsregister. In den ersten 5 Jahren nach Gründung kann das Coaching in Anspruch genommen werden -jedes Start-up, ob zuvor arbeitslos oder nicht, erhält einen Zuschuss zu den Beratungskosten von mindestens 50 Prozent. In den neuen Bundesländern sind es 75 Prozent. Die Beratungskosten dürfen 6.000 Euro nicht übersteigen, der Tagesssatz nicht höher als 800 Euro sein.

Arbeitslose, die den Sprung in die Selbständigkeit gewagt haben, erhalten im ersten Jahr nach Gründung einen Zuschuss von 90 Prozent der Beratungskosten. Bezuschusst werden wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Coaching-Inhalte. Die Unternehmensberater dürfen selbst gewählt werden – müssen allerdings bei der KfW als anerkannte Unternehmensberater gelistet sein.

Gab es im Mai 2008 erst 2.000 gelistete Berater, sind es in der Zwischenzeit 15.000 Berater und Beraterinnen. Bezuschusst werden für die Beratung von ehemals arbeitslosen Gründern im 1. Jahr 90 Prozent von maximal 4.000 Euro Beratungskosten, bei Tagessätzen von maximal 800 Euro (ein Tagessatz umfasst acht Stunden). Steuerberater und Rechtsanwälte können nicht über die Förderung in Anspruch genommen werden.

Quelle: Handelsblatt

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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