Vor allem Künstler – Musiker, Schauspieler, Autoren, Maler und Sänger sind auf positive Kritiken in der Presse angewiesen. Der digitale Pressespiegel ist ein Bestandteil vieler Künstler-Websites. Doch in der letzten Zeit häufen sich Abmahnungen wegen dieser veröffentlichten Zeitungsartikel – denn tatsächlich verletzt man das Urheberrecht der Verlage, wenn man die Texte aus Zeitungsartikeln abschreibt – oder den ganzen Artikel grafisch auf die eigene Seite einbindet – auch wenn man die Quelle dabei angibt.
Was allerdings erlaubt ist, ist eine Zusammenfassung der Kernaussagen – wenn möglich, mit dem Link auf den Original-Pressebeitrag. Alternativ kann man in der Redaktion anrufen und darum bitten, die Erlaubnis für eine Veröffentlichung per Scan zu erhalten – natürlich mit Verlinkung zur Quelle.
Silicon.de: Was erlaubt ist an Pressespiegeln – und was nicht
In der letzten Zeit häufen sich Abmahnungsschreiben – anscheinend vor allem von der FAZ und der Süddeutschen – es sieht so aus, als wären Anwaltskanzleien damit beauftragt worden, Websites gezielt nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen: Bad Blog of Musick
Ein gutes Beispiel von einem legalen digitalen Pressespiegel findet sich auf der Website GuteGutscheine.de – daran sollte man sich im Bedarfsfall orientieren – denn auch längere Zitate aus Presseartikeln stellen schon einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar! GuteGutscheine-Pressespiegel