Internet Recht: Dürfen Personaler Bewerber googlen und im Social Web lesen?

Mehr als die Hälfte aller Unternehmen googlen Bewerber und machen sich somit ein Bild über ihre potentiellen Mitarbeiter. Das hat eine repräsentative Umfrage der BITKOM ergeben. Dabei nutzen 49 Prozent Internet-Suchmaschinen wie Google, ein Fünftel recherchiert auch in beruflichen sozialen Netzwerken wie Xing und LInkedIn. 19 Prozent schauen bei Facebook und anderen privaten Netzwerken nach für sie sichtbaren Informationen.

Noch ist es rechtlich zulässig, die Bewerber im Social Web zu recherchieren, doch schon länger gibt es einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Mitarbeiterdatenschutz, der diese Online-Suche eingrenzen soll. Die Recherche bei Google und in beruflichen Online-Netzwerken soll weiterhin erlaubt bleiben, doch private Netzwerke wie Facebook sollen dabei von Personalern unangetastet bleiben. Es könnte sein, dass das Gesetz im Jahr 2012 in Kraft tritt, wenn es den Bundestag passiert hat.

Der BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) gibt Bewerbern Tipps, wie sie sich am besten vor unangenehmen Erfahrungen schützen können:

  1. Sich selbst googlen und überprüfen, was im Netz findbar ist. Gerade bei Facebook geschieht es immer wieder, dass geschlossene Profile plötzlich nach einem Update wieder öffentlich einsehbar sind – also ruhig häufiger die Suche wiederholen
  2. Bewusst am eigenen Image arbeiten: In Xing ein karrieregeeignetes Profil pflegen, eventuell einen Blog schreiben mit Biografie-Daten, bei Facebook und Google+ eine Fanpage anlegen und auch LinkedIn nicht vergessen. Auch bei Stepstone und Monster kann man persönliche Profile erstellen.
  3. Für private Profile eventuell einen Nickname verwenden. Unter dem offiziellen Auftritt darauf achten, dass man sich kompetent und positiv äußert und seriöse Kontakte pflegt.
  4. Gerade bei Fotos darauf achten, dass diejenigen aus dem offiziellen Profil verschwinden, die nicht für den beruflichen Zweck geeignet sind.
  5. Falls man Inhalte im Web findet, die wirklich schädlich sein können, kann man eine professionelle Agentur zu Rate ziehen, die gegen Bezahlung unerwünschte Inhalte aus dem Netz entfernen lässt (z.B. Ruflotse.de und reputation-defender.de)

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

2 thoughts on “Internet Recht: Dürfen Personaler Bewerber googlen und im Social Web lesen?

  • Reply PersonalPrivacy 26. Januar 2014 at 17:57

    Was ich ergänzen würde:

    Auch berücksichtigen, was ANDERE Personen über mich veröffentlicht haben.
    In der Recherche: Vielzahl von Personensuchmaschinen und Metasuchmaschinen nutzen.
    Einige online Charaktere von Identität trennen. Der Account im Spieleforum braucht einen anderen Namen. Und eine andere Emailadresse.
    Er gibt eine Vielzahl von Wegen Webseite löschen zu lassen, zu verstecken vom eigenen Namen zu trennen etc.

    Auch gut:
    Löschen Sie Metadaten aus Bildern, Videos etc. die Sie veröffentlichen.
    Alte Accounts: richtig löschen, statt nur vergessen.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 27. Januar 2014 at 10:46

      Ganz lieben Dank für die wertvolle Ergänzung!!!

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