Am 7. Juni 2021 trat in Deutschland die Urheberrechtsreform in Kraft. Mit dem neuen Gesetz müssen urheberrechtlich geschützte Werke von den Online-Plattformen besser geschützt werden. Das bedeutet, dass Plattformen wie Facebook und Google Inhalte blockieren müssen, wenn diese gegen das Urheberrecht verstoßen. Die Verlage wollen mit der Reform erreichen, dass Facebook, Google und Co Lizenzgebühren zahlen, wenn Artikel mit Bild und Vorschautext veröffentlichen – so wie es das Leistungsschutzgesetz vorgibt. Doch bedeutet das, dass Facebook-User abmahngefährdet sind, wenn sie Links zu Nachrichtenartikeln posten? Nein, diese Gefahr besteht nicht.
Tatsächlich sind die Plattformbetreiber dafür verantwortlich, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte auf den Seiten erscheinen. Google ist nicht nur mit Google News betroffen, sondern in sehr hohem Maße auch mit YouTube. Nach dem neuen Gesetz müssen wohl Uploadfilter verwendet werden, die Verstöße gegen das Urheberrecht schon beim Hochladen erkennen und blockieren. Das heißt, dass die Haftung vom Nutzer, der beim posten von geschützten Inhalten gegen das Urheberrecht verstößt, auf die Plattform übergeht.
Facebook hat auf das Inkrafttreten der Urheberrechtsreform reagiert, indem zukünftig beim Posten von Links zu Verlagen und anderen Medienhäusern nur noch der Link selbst und dessen Titel zu sehen ist. Bilder und eine ausführlichere Artikelvorschau soll es nicht mehr geben. Allerdings bietet Facebook den Verlagen an, dass diese eine Gratisnutzung erlauben können – dann bleibt für die Erzeugnisse des jeweiligen Verlags alles beim Alten.
Private Nutzer müssen sich auf jeden Fall überhaupt keine Sorgen machen, dass sie belangt werden könnten. Privatpersonen dürfen eigentlich auch mit dem neuen Gesetz kleine Ausschnitte mit Bildern teilen. Doch wo beginnt die geschäftliche Nutzung und endet der Status einer Privatperson? Mit dem neuen Verfahren, nur noch Vorschaubilder – und Titel zu zeigen, wenn keine Gratisnutzungserlaubnis der Medienhäuser vorliegt, geht Facebook auf Nummer sicher – und hofft wohl, dass die Verlagshäuser den Weg der nachweisbaren Erlaubnis zur Gratisnutzung gehen.