März 2014: Seit einigen Wochen werden Inhaber von Xing-Profilen abgemahnt, die bei Xing kein Impressum – oder ein unvollständiges Impressum – eingestellt haben. Betroffen sind anscheinend bisher vor allem Anwälte, die von Anwälten abgemahnt werden. Doch auch alle anderen Selbstständigen sollten reagieren und ihr Xing-Impressum vervollständigen.
Wie die „Computerwoche“ berichtet, handelt es sich um Massenabmahnungen, die sich auf die persönlichen Profile von Xing-Nutzern
beziehen. Angestellte haben allerdings nichts zu befürchten, sie unterliegen keiner Impressumspflicht. Nur Selbstständige und Unternehmen, die Xing geschäftlich nutzen, sind gefährdet.
Ob es wirklich möglich ist, Xing-Profile wegen einem fehlenden Impressum abzumahnen, ist juristisch umstritten. Wo ist die Grenze? Muss zukünftig jeder „Gelbe Seiten“ Geschäftseintrag im Internet ein komplettes Impressum enthalten? Die ganze Kampagne klingt merkwürdig, und laut XING haben bisher nur abmahnende Anwälte ihre Wettbewerber (also Anwälte) abgemahnt.
Trotzdem sollte das Impressum überprüft werden. Es befindet sich im XING-Profil ganz untern rechts. Vor allem achten Sie auf die Umsatzsteueridentifikationsnummer! Diese muss allerdings nur dann eingetragen werden, wenn Sie auch eine solche haben. Die reguläre Steuernummer sollte auf keinen Fall eingetragen werden. Diese bleibt vertraulich zwischen Ihnen und dem Finanzamt.