AGG Gleichbehandlungsgesetz: Arbeitgeber müssen Eignung für Schwerbehinderte prüfen

Urteil: Alle Arbeitgeber, auch Kleinstunternehmen und private Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, bei jeder Ausschreibung aktiv zu prüfen, ob die Stelle auch mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kann. Diese aktiven Nachforschungen müssen dokumentiert werden. Kann ein Unternehmen diese Prüfung nicht belegen, drohen Entschädigungszahlungen wegen Verstoßes gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Der konkrete Fall

Ein zu 60 Prozent schwerbehinderte Mann hatte geklagt, der  eine kaufmännische Berufsausbildung, ein Fachhochschulstudium der Betriebswirtschaft und die Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst absolviert hatte. Der Kläger hatte sich bei einer Gemeinde auf eine ausgeschriebene Stelle beworben und eine Absage erhalten. Der Kläger führte an, dass es unzulässig sei, ohne vorherige Prüfung, ob die Stelle auch für Schwerbehinderte geeignet sei, die Stelle zu besetzen. Zumindest hätte die beklagte Gemeinde mit der Agentur für Arbeit diesbezüglich Kontakt aufnehmen müssen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gab dem Kläger Recht. Die Prüfungspflicht nach dem AGG (§ 81 Abs. 1 SGB IX) besteht für alle Arbeitgeber, unabhängig von Größe und Status. Diese Prüfungspflicht ist auch unabhängig davon, ob sich ein Bewerber meldet, der schwerbehindert ist – sie muss vor der Ausschreibung grundsätzlich und immer erfolgen. Verletzt ein Arbeitgeber diese Prüfpflicht, benachteiligt er damit einen abgelehnten Schwerbehinderten.

Die beklagte Gemeinde wurde dazu verurteilt, dem abgewiesenen Bewerber eine Entschädigung zu zahlen, da sie diese Überprüfung nicht nachweisen konnte. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, ist noch nicht klar. Das BAG hat den Fall an die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, zurücküberwiesen. (BAG, Az. 8 AZR 608/10). Es ist allen Unternehmen zu raten, VOR Ausschreibung einer Stelle mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen und sich zu informieren, wie genau sie ihrer Prüfungspflicht nachkommen können.

Quelle: Anwalt.de

 

 

Eva Ihnenfeldt: Superhelden-Coaching – Deine Traumwelt, Deine Kraft Was wäre, wenn wir dank Streaming, YouTube und Social Media unsere eigenen Interpretationswelten bauen? Abseits von Religionen und Ideologien als Regisseure unserer Realität – selbstbestimmt mit Bedeutung gefüllt? Das ist mein Job: Gemeinsam mit meinen Klienten gestalten wir ihre Realität neu – nicht Fakten entscheiden, sondern die selbstgewählten Interpretationen. So können meine Klienten erkennen, wie großartig sie sind. Die Superhelden-Transformation In meiner Kindheit wurde ich zur Superheldin, um zu überleben. Fantasie rettete mich: unsichtbare Gefährten, Zauberwelten, starke Vorbilder aus dem Fernsehen – mutig, selbstbewusst, unregierbar. Als Einzelkind träumte, malte, schrieb und spielte ich mir ein emanzipiertes Leben mit meinen Barbies zurecht. Ab der Pubertät wurde ich meine eigene Superheldin: halb Heilige, halb Rebellin – mal Mary Poppins, mal Cruella de Vil. In der prozessorientierten Psychologie heißt das: Traumwelten aufbauen. Mein Coaching Heute baue ich mit Klienten Superhelden-Traumwelten. Als „heilige Verbrecherin“ gehe ich auf Augenhöhe: Ich antworte offen auf ihre Fragen zu meinem Leben und zeige Wege in ihre einzigartige Großartigkeit. Erfahrung zeigt: Nicht Geld, Macht oder Liebe machen glücklich – sondern die Überzeugung, ein fantastischer Superheld zu sein. Ob Soldat, Mutter oder Rebellin: Erkenne Deine Kraft, handle danach. Wie wir arbeiten Wir tauchen wie Alice im Wunderland in Deine persönliche Realität: spüren Abenteuer aus, wachsen durch selbstbestimmte Entscheidungen. Formate (Videocalls fallen weg – die schaffen künstliche Distanz) Telefon (mit Protokoll) WhatsApp-Chat Persönliches Treffen (z. B. Café) Honorar Frei vereinbart im Erstgespräch – passend zu Deiner Situation. Bereit für Deine Superhelden-Geschichte? Lass uns starten!

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert