Seit dem 1. Februar 2006 haben Existenzgründer die Möglichkeit, sich über die BA zu äußerst attraktiven Konditionen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Es besteht die Gefahr, dass diese Regelung Ende 2010 ausläuft. Die Grünen haben nun eine Kleine Anfrage gestellt, wie sich diese wichtige Absicherung bewährt hat. Im Folgenden die Ergebnisse:
Freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern können sich nur Existenzgründer innerhalb von vier Wochen nach Gründung. Voraussetzung ist, dass sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben.
2006 wurden rund 88.000 Anträge gestellt, von denen knapp 76.000 bewilligt werden konnten. Schwieriger ist die Nachweisbarkeit der Zahl von Selbstänigen, die Arbeitslosengeld erhalten haben – 2006 wird die Zahl auf 187 geschätzt.
2007 wurden 81.000 Anträge gestellt, 72.500 davon wurden bewilligt. 2008 gab es knapp 73.000 Anträge und 68.000 Bewilligungen.
2009 stige die Zahl der Anträge auf 94.000. Davon bewilligt wurden 88.000 Anträge. Die Zahl der Selbständigen, die 2009 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen, wird auf fast 5.000 geschätzt.
Auch Auslandsbeschäftigte können sich seit 2006 gegen Arbeitslosigkeit freiwillig versichern. 2009 wurden fast 3.000 Anträge bewillt – Arbeitslosengeld gezahlt wurde an etwa 240 Auslandsbeschäftigte.
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