Artikel 13: RA Christian Solmecke erläutert die Konsequenzen anhand eines Beispiels im Video

Die Konsequenzen von Artikel 13 stellt der Rechtsanwalt Chritian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE in folgendem Video anhand eines Beispiels vor. Daran wird deutlich, dass nicht nur die Digital-Giganten Google (YouTube), Facebook und Twitter betroffen sind, sondern auch alle anderen Foren, Nischen-Netzwerke und auch offene Foto-Datenbanken wie pixabay. StartUps sind zwar von der Regelung ausdrücklich ausgenommen – doch das ist kein wirklicher Schutz, da diese nach drei Jahren mit den etbalierten content-sammelnden Plattformen gleichgesetzt werden.

Dauerhaft ausgenommen sind User-Generated-Kanäle, wenn diese ausschließlich sinn-zusammenhängende Zitate verwenden oder Parodien auf urheberrechtlich geschützte Werke vornehmen. Wie allerdings die Plattformen beim Upload entscheiden können, ob es sich um Satire handelt bzw. rechtmäßig zitiert wird, ist unklar.

25 spannende Minuten, die wohl auch dem Letzten zeigen werden, wie sehr unser Internet verarmt und die Vielzahl der Creator eingeschränkt wird, wenn die geplante EU-Urheberrechtsreform in Kraft tritt. Eine echte und konkrete Gefahr – vielleicht sollte man doch demonstrieren gehen am 23. März 2019…

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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