Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung sind eng mit Selbständigkeit und Existenzgründung verbunden. Ob in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Pflichtmitgliedschaft besteht, erfahren Sie recht schnell über eine Statusfeststellung bei der Rentenversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird dieser Status meist erst bei Beantragung der Altersrente geprüft.
Wer den sogenannten 9/10tel Status der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse erfüllt, kann in der Regel Pflichtmitglied in der Krankenkasse der Rentner werden.
Der heutige Vorteil bei diesem Status ist, dass nur Beiträge aus Versorgungsrenten und betrieblichen Direktversicherungen sowie gesetzliche Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Leistungen aus anderen privaten Versicherungen wie z.B. der Rürup-Rente oder Riester-Rente bleiben zum heutigen Zeitpunkt von der Kassenbeitragsermittlung verschont.
Anders ist es bei freiwillig versicherten Rentnern. Hier werden alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Wer also im Jahr 2012 freiwillig versichert ist zahlt bis zu 650,– Euro Beitrag in die gesetzliche Kasse.
Das die Leistungen nicht gerade üppig ausfallen tröstet nur Versicherte, welche keinen oder nur geringe Beiträge zahlen.
Wer sich nach dem 40. Lebensjahr Selbständig macht und mit dem Gedanken spielt, in eine private Krankenversicherung mit besseren Leistungen zu wechseln, kommt wenn er das 55. Lebensjahr vollendet hat nicht mehr in die gesetzliche Kasse zurück. Das war vom Gesetzgeber zur Unterstützung der finanziell angeschlagenen gesetzlichen Kassen gedacht.
Bei Ehescheidungen gilt für den bisher mitversicherten Partner der gemeinsame Status zum Zeitpunkt der Scheidung. Wer über 55 Jahre alt ist, kann selbst durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung keinen Anspruch auf Mitgliedschaft in der GKV begründen, wenn sie/er vorher gar nicht oder privat versichert waren.
Wenn in der 2. Lebensarbeitshälfte mehr als 10 Prozent Versicherungszeit außerhalb der GKV verbracht wurden, ist im Alter nur die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich.
Das betrifft viele Selbständige, welche bis 2007 gar nicht versichert waren und erst durch die Versicherungspflicht wieder in der GKV aufgenommen wurden.
Wer also nach dem 40. Lebensjahr mehr als 3 Jahre nicht in einer GKV versichert war sollte darüber nachdenken, ob es nicht doch Sinn macht in die private Krankenversicherung zu wechseln, um bei besseren Leistungen günstig versichert zu sein.
Alle Anderen sollten prüfen, ob die Einkünfte im Alter die Bemessungsgrenzen der GKV übersteigen. Wer nur gesetzliche Rentenansprüche hat und nie die gesetzliche Krankenversicherung verlassen hat, sollte das auch im hohen Alter nicht mehr tun.
Eine private Zusatzversicherung bietet schnelle Hilfe im Krankheitsfall. Durch einen Zusatzbaustein können zu Erwerbszeiten günstige Beiträge im Rentenbezug vereinbart werden.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen. Sprechen Sie uns an.
Nächste Woche erfahren Sie warum Riestersparen sinnvoll ist.
Ihre Astrid Schumann
Beste Grüße aus Bochum!
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