Vor einigen Wochen habe ich in den SteadyNews empfohlen, die Hausratversicherung auf den Einschluss von Elementarschäden, wie Starkregen, Überschwemmungen etc. zu überprüfen. Das es das Ruhrgebiet so schnell trifft war nicht zu erwarten. Auch ich musste meine Hausratversicherung in Anspruch nehmen.
Zum Glück war ich in der Agentur, als Garage und Keller unter meinem Haus vollliefen. So war mein Auto nicht betroffen. Dennoch wurden zahlreiche Sachen, die im Keller zwischengelagert waren, vernichtet.
Der vollgelaufene Keller hatte vorläufig einiges von unserem Umzugsgut aufnehmen müssen, da unsere neue Wohnung noch nicht ganz eingerichtet war. Zum Glück gilt die Hausratversicherung in der Umzugsphase für beide Wohnungen.
Vollgelaufene Keller sind bei Starkregen keine Seltenheit. Häufig können Kanalisation und Regenrückhaltebecken die Wassermassen nicht bewältigen. Die Folgen sind oft katastrophal.
Am 20. Juni 2013 hat es im Ruhrgebiet besonders Bochum erwischt. Starkregen verwandelte die Straßen innerhalb kürzester Zeit zu Flüssen und nicht wenige Bochumer hatten durch Überschwemmungen vollgelaufene Keller zu beklagen.
Glück im Unglück haben Versicherte die in Ihrer Hausratversicherung Elementarschäden eingeschlossen haben. Alle Hausratgegenstände, die sich noch im Gebrauch befinden sind versichert. Ersetzt wird in der Regel der Neuwert der beschädigten Sachen zum Schadenzeitpunkt.
Gebäudeschäden, die durch Starkregen oder Überschwemmung verursacht wurden, sollten ebenfalls schnell der Elementarschadenversicherung gemeldet werden.
In der Elementarschadenversicherung gibt es Selbstbehalte. Während die Signal Iduna nur 250,– Euro Selbstbehalt verlangt, zahlen manche Versicherer bei bis zu 5.000,– Euro Selbstbehalt kaum noch etwas von dem durch Starkregen und Überschwemmungen verursachten Schaden.
Einige Berichte aus www.Lokalkompass.de – da ist auch meine vollgelaufene Garage zu sehen:
- Ecksee macht seinem Namen alle Ehre
- Josephinenstraße wieder unter Wasser
- Unwetter über dem Südkreis: Erste Bilanz
Hier ein kleiner Leitfaden zur Schadenmeldung:
- Möglichst Anschaffungsrechnungen vorlegen.
- Wenn diese nicht mehr vorhanden sind, Fotos von den beschädigten Sachen im unversehrten Zustand und Fotos vom Schadenbild, z.B. der vollgelaufene Keller.
- Manche Rechnung kann als Duplikat vom Händler besorgt werden.
- Alles was noch im Gebrauch ist gilt als Hausrat, z. B. Schuhe, Wäsche, Bücher, Werkzeug, Möbel, Sportgeräte etc., auch wenn es derzeit im Keller zwischengelagert ist und erst später wieder in Gebrauch genommen werden soll.
Wenn Sie Fragen haben rufen Sie uns an.
Bleiben Sie von Unwettern verschont!
Das wünschen
Astrid und Detlef Schumann
Astrid Schumann Signal Iduna : Bei Starkregen wann zahlt die Hausratversicherung ? » Steadynews http://t.co/IZodxrBWCO via @steadynews
Kleiner Tipp bezüglich der Aufbewahrung im Keller: Nichts direkt am Boden lagern, sondern alles auf Stellagen packen – das spart einem im Fall der Fälle viel Zeit, Mühe und Kosten! Ein Verwandter der vom Hochwasser 2013 betroffen war hat das so gemacht und konnte deshalb den Keller relativ schnell wieder reaktivieren – zumindest im Vergleich zu seinen Nachbarn…
Leider sind die meisten Keller sehr klein. Daher wertvolle Sachen wie Elektronik und Kleidung sehr hoch lagern. Oft dringt Wasser durch Kellerfenster ein. Deshalb sollte in der Nähe von Fenstern kein wertvoller Hausrat aufbewahrt werden, wenn man noch an diesem hängt.
Ob der Schaden von der Versicherung bezahlt werden wir, hängt allerding auch mit dem richtigen Versicherungschutz zusammen. So sollte überprüft werden, ob Elementarschäden und vor allem der Unterversicherungsverzicht und Neuwertentschädigung schon im Vertragsumfang enthalten sind.
Gerade ältere Menschen sind oft mit Policen aus den 60ger und 70ger Jahren ausgestattet.
Wer unsicher ist, ob sein Vertrag passt, darf sich gerne bei uns melden.
Die Leute vergessen beim Abschluss von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen immer wieder, dass Sachen im Keller gelagert werden und die Elementarschadenversicherung deshalb sehr wichtig ist. Auch dann, wenn man in einem Mehrfamilienhaus lebt und nicht im EG wohnt.