Seit vielen Jahren wird über eine allgemeine Versicherungspflicht bei der Altersversorgung diskutiert. Für viele Berufsgruppen, wie die meisten Handwerksberufe, Ärzte, Hebammen, Künstler und Apotheker gilt schon heute eine Versicherungspflicht. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind meist über berufsständische Versorgungswerke abgesichert.
Die Versicherungspflicht soll der Abhängigkeit selbständiger Unternehmer von Grundsicherungsleistungen im Alter entgegenwirken. Anders als bei der Versicherungspflicht für die Gesundheitsvorsorge dürfte es bei der Altersvorsorgeverpflichtung zahlreiche Ausnahmen geben. Man will die gesetzliche Rentenversicherung ja nicht überbelasten.
Geplant ist eine Befreiung von Personen, die zum Zeitpunkt der Einführung älter als 49 Jahre sind. Selbständige im Nebenerwerb sowie Kleinunternehmer mit monatlichen Einkünften unter 400.– Euro, dürften laut Planung ebenfalls von der Verpflichtung zur Beitragszahlung ausgenommen sein. Da Selbständige schwankende Einnahmen haben, ist ebenfalls an eine flexible Beitragszahlung gedacht.
Welchen Rentenanspruch heutige Beitragszahler mit einem monatlichen Beitrag erwerben, zeigt die Rententabelle aus den SteadyNews vom 10. April 2012.
Um potentielle Existenzgründer nicht abzuschrecken, ist eine Befreiung auf Antrag in den ersten Jahren vorgesehen. Diese Möglichkeit haben schon heute Selbständige mit einem Auftraggeber. Weil damit zu rechnen ist, dass es die sogenannte Besitzstandwahrung bei der Einführung der Altersvorsorgepflicht geben wird, sollten Unternehmer die der umlagefinanzierten Altersrente nicht trauen die Möglichkeit nutzen, schon jetzt privat vorzusorgen.
Dass beide Möglichkeiten ihre Berechtigung haben und sinnvoll sind, zeige ich gerne in einem persönlichen Gespräch.
Eine sonnige Woche wünscht
Astrid Schumann