Seit dem 1. Juli können in Deutschland KFZ-Wechselkennzeichen genutzt werden Damit können zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse mit einem einzigen Kennzeichen angemeldet werden. Das Wechselkennzeichen wird für beide Fahrzeuge zugeteilt, darf aber immer nur an einem der beiden geführt werden. Als große Revolution verkauft, blieb nach vielen Verhandlungen von dieser Neuerung nicht mehr viel Nützliches übrig.
So muss man dennoch für beide Fahrzeuge, zwar eine etwas günstigere Versicherungsprämie aber die vollen KFZ-Steuern bezahlen, auch wenn man nur eines nutzen kann. Das nicht genutzte Fahrzeug muss zudem auf einem umfriedeten Grundstück (d.h. nicht im öffentlichen Raum) stehen.
Wegen dieser Nachteile ist zu empfehlen, lieber Fahrzeuge mit einer Zweitwagenregelung zu versichern (ab 55 % für das 2. Fahrzeug und dass mit normalen Kennzeichen) oder ein Saisonkennzeichen zu nutzen. Wenn unbedingt Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen versichert werden sollen, wird das zweite Fahrzeug in der gleichen SF-Klasse wie das Erstfahrzeug eingestuft. Im Schadenfall wird aber da es anders als bei einer Zweitwagenregelung nur einen Vertrag gibt, die Versicherung in der SF-Klasse hochgestuft. Daher sollte man sich überlegen, ob sich die Wechselkennzeichen wirklich lohnen und lieber einen Vorschlag für eine Zweitwagenversicherung einholen.
Sehen wir uns beim Xing Workshop für Selbständige am 17. August 2012 ? (Leider schon ausgebucht)
Wir freuen uns auf Sie
Detlef und Astrid Schumann