Arbeitsrechtsschutz , Eigentums- und Mietrechtsschutz werden immer wichtiger. Noch sind es nur vereinzelte Fälle, dass Gemeinden langjährigen Mietern den Mietvertrag kündigen, um Platzbedarf für Großfamilien zu schaffen. Noch kommt es selten vor, dass Eigentümer zur Vermietung leer stehenden Wohnraums verpflichtet werden oder die Beschlagnahmung angedroht wird. Ob Arbeitnehmern gekündigt wurde, weil andere Arbeitnehmer mit gleicher Qualifikation für einen geringeren Arbeitslohn tätig werden wollten, ist mir noch nicht bekannt.
Wer sich angesichts der veränderten Rahmenbedingungen nicht darauf verlassen möchte, das alles so bleibt wie es einmal war, der sollte auf jeden Fall seinen Rechtsschutzvertrag überprüfen lassen. Ist Arbeitsrecht mitversichert? Kann ich auf Hilfe hoffen, wenn mir meine Wohnung gekündigt wird? Was ist, wenn mich die Stadt oder Gemeinde zur Vermietung von Wohnraum zwingt?
Natürlich werden, der Situation geschuldet, einige Vermieter in Goldrauschstimmung verfallen und bisher nicht vermietbaren Wohnraum und Büroflächen den Städten und Gemeinden anbieten.
Dass selbst Kirchengemeinden mit einem saftigen Aufschlag auf den ortsüblichen Mietspiegel versuchen ihre Kassen zu füllen, ist bei einem freien Wettbewerb legitim. Ob sozial vertretbar ist eine andere Frage. Wenn der Mietzins der Wohnraumnot geschuldet gezahlt wird, kommt es zu einer allgemeinen Erhöhung des Mietspiegels. Das zieht irgendwann Mieterhöhungen nach sich.
Einige Gemeinden beschließen derzeit die Erhöhung von Grundsteuern, die Kosten für Müllbeseitigung steigen seit Jahren, Wasser und Umweltschutz sind weitere Kosten, die der Vermieter und Eigentümer zahlen muss.
Vermieter werden diese steigenden Kosten auf den einzelnen Mieter umlegen. Ob die Nebenkostenabrechnung rechtens ist oder doch der eine oder andere Posten unberechtigt seinen Weg in die Aufstellung gefunden hat, wird oft nur ein versierter Anwalt oder Fachmann beurteilen können. Das die Beratung nicht immer kostenlos sein kann, dürfte jedem einleuchten.
Wer über den passenden Rechtsschutzvertrag verfügt ist zwar nicht gegen die Forderungen seines Vermieters oder der Stadt und Gemeinde geschützt, aber er kann sich wehren.
Wer neu einsteigt der sollte sich beeilen, denn bei Arbeits-, Miet-, und Eigentumsrechtsschutz gilt bei Erstversicherung eine 3 monatige Wartezeit.
Astrid Witalinski
Hauptagentin der SIGNAL IDUNA Gruppe /
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