Nachdem schon zwei Vorinstanzen entschieden hatten, dass Freiberufler und Selbstständige mit Homeoffice keine zusätzlichen Rundfunkgebühren an die GEZ abführen müssen, hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig diese Urteile bestätigt. Selbstständige, die zu Hause ein internetfähiges Zweitgerät für die Arbeit nutzen, müssen keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zahlen. Der Revisionsantrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurde abgelehnt.
Das Gericht beurteilte die Ablehnung des Revisionsantrags damit, dass die Zweitgeräte nicht primär dem Rundfunkempfang dienen würden, sondern der Arbeit. Dabei bezogen sich die Verwaltungsrichter auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag. In diesem Staatsvertrag steht, dass für nicht ausschließlich privat genutzte internetfähige Geräte keine zusätzlichen Gebühren anfallen dürfen, wenn auf dem Grundstück schon für andere Geräte bezahlt wird.
Für internetfähige Computer, die als Erstgeräte benutzt werden, sind Rundfunkgebühren allerdings zulässig.
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen: C 15.10, 45.10 und 20.11
Dieses Urteil war längst überfällig: Ich habe seit 2007 986,00 EUR zuviel an Gebühren bezahlt – die hab ich nun bereits schriftlich zurück gefordert.
Danke für den Artikel!
Mensch, auf die Idee bin ja noch gar nicht gekommen: alle Betroffenen, die bereits seit geraumer Zeit doppelt Gebühren zahlen, können nun die zuviel gezahlten Rundfunkgebühren zurückfordern. Super Hinweis – danke!