Bei Musik, Daten und Filmen ist es eine Selbstverständlichkeit: Will man Schnipsel von urheberrechtlich geschützten Werken nutzen, muss man dafür zahlen – auch wenn die Ausschnitte noch so kurz sind. Genau darauf zielt auch das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab. Im Gesetzesentwurf heißt es: „…sehen sich Presseverlage zunehmend damit konfrontiert, dass andere Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht…“
Nach einer Erhebung der Unternehmensberatung TRG sind 7,5 Prozent aller Suchergebnisse bei Google Verlinkungen zu Presseartikeln. Die Suchergebnisse bestehen aus der Headline (Überschrift) mit Verlinkung und einer Description – und für diese beschreibende Erklärung sollen alle Suchmaschinen zukünftig Lizenzgebühren zahlen, da es sich ja um Zitate handelt.
Blogger, Verbände, Vereine, Anwaltskanzleien und sonstige ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer sind nicht vom Gesetzesentwurf betroffen. Sie dürfen weiterhin ohne Lizenzgebühren aus Zeitungsartikeln zitieren – und auf Texte aus Zeitungen und Zeitschriften mit Link verweisen.
Mich überrascht es schon, dass Presseverlage überhaupt auf dieses neue Leistungsschuztrecht drängen. Schließlich leitet Google pro Minute 100.000 Klicks auf Verlagsseiten weiter, und dieser Besucherstrom ist verantwortlich für die Höhe der Werbeeinnahmen aus dem Online-Geschäft. Ziehen sich die Suchmaschinen nun zurück, ist das für Google und Co kaum ein Verlust – aber die Online-Auftritte der Presseverlage werden deutlich an Traffic verlieren.
Und nun verlinke ich auf den Beitrag aus der Süddeutschen, das heute genau über diesen Sachverhalt berichtet hat. Ich darf diese Quelle angeben – die SteadyNews sind ja ein Blog.