Das sollten Sie über die allgemeinen Geschäftsbedingungen wissen

Fast jeder Onlineshop ist dazu verpflichtet, allgemeine Geschäftsbedingungen aufzusetzen. Wir erklären Ihnen im Folgenden, worauf Sie dabei achten sollten und was inhaltlich von Relevanz ist.

AGB im Onlineshop – was muss man wissen?

Bild von Edar auf Pixabay 

Die meisten Onlineshops müssen allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aufstellen und auf der Webseite integrieren. Diese können Sie einfach erstellen lassen, eine Kopie von anderen Shops ist auf keinen Fall zu empfehlen. Schließlich werden darin alle rechtlichen Rahmenbedingungen geregelt. Wir erklären Ihnen im Folgenden, worauf Sie dabei achten sollten.

Was genau sind AGB im Onlineshop?

Wie und wann kommt ein Vertrag online zustande und welche Bedingungen gelten bei der Lieferung? Was passiert, wenn die Ware beschädigt beim Kunden ankommt? Diese und viele weitere Fragen werden bei einem Onlineshop in den AGB geklärt. Welche Inhalte die allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten müssen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch zwar geregelt, allerdings sind diese Regularien nicht einfach zu verstehen. Zudem ist es für Nicht-Juristen schwierig, unzulässige von zulässigen AGB zu unterscheiden.

Sind die AGB Pflicht?

Die AGB sind für die meisten Unternehmen Pflicht. Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen, dann müssen AGB im Shop integriert sein. Diese Verpflichtung lässt sich auf zahlreiche Belehrungs- und Informationspflichten zurückführen.

AGB selbst erstellen oder erstellen lassen?

Die AGB können theoretisch selbst erstellt werden, Sie sollten diese jedoch nie von einem anderen Onlineshop kopieren. Sie können rechts- und abmahnsichere AGB erstellen lassen, dann kümmert sich ein Anwalt individuell um Ihre Anforderungen und generiert passende AGB. So sind Sie auf der sicheren Seite und können diese einfach auf die eigene Webseite übernehmen. Das einmalige Erstellen kann Ihnen langfristig einiges an Geld sparen, da Sie weder abgemahnt, noch verklagt werden können. Das schont zudem die Nerven und Sie können den Onlineshop mit einem guten Gefühl betreiben.

Kann man AGB kopieren?

Kopiert man die allgemeinen Geschäftsbedingungen, von einem anderen Unternehmen, dann riskiert man eine Abmahnung und der bestohlene Websitebetreiber kann Sie aufgrund wettbewerbsrechtlicher Ansprüche haftbar machen. Ebenso kann Sie der Urheber der AGB abmahnen. Dazu kommt, dass Sie die Quelle der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht kennen, weshalb Sie sich nicht sicher sein können, ob verwendete Klauseln zulässig sind. Lassen Sie die AGB für Ihren Onlineshop lieber von einem Rechtsanwalt individuell verfassen, welcher diese perfekt an die eigenen Bedürfnisse anpasst. Nur so können die eigenen Gegebenheiten beachtet werden, schließlich unterscheidet man sich auch bewusst von anderen Onlineshops.

Was ist der Zweck von den AGB im Onlineshop?

Potenzielle Kunden möchten nicht nur den Preis eines bestimmten Produktes wissen, sondern auch die Rahmenbedingungen des Geschäftes kennen. Dazu gehört zum Beispiel, ob die Versendung der Ware bezahlt werden muss, wenn der Vertrag widerrufen wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen einen rechtlichen Rahmen und regeln den Kaufvertrag. Alle vorkommenden Fälle oder Fragen werden darin klar geregelt, sodass es zu keinen Streitigkeiten kommen kann. Als Kunde kann man sich darin über zukünftige Problematiken informieren und als Anbieter sichern Sie sich gegen Ansprüche und Klagen ab.

Informationen in den AGB beim Webshop

Bevor Sie die AGB erstellen lassen, müssen Sie einige Vorüberlegungen anstellen. So gilt es sich zu fragen, ob das eigene Angebot nur zwischen Unternehmen (B2B) oder auch zwischen Unternehmen und Privatkunden (B2C) gilt. Ebenso gilt es klar zu definieren, welche Dienstleistungen oder Produkte im Onlineshop angeboten werden. So unterscheiden sich zum Beispiel die AGB für den Verkauf von technischen Geräten klar von denen für kostenpflichtige Dienstleistungen.

Beschäftigen Sie sich also zunächst selbst ausführlich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den notwendigen Inhalten. Definieren Sie klar, was dadurch erzielt werden muss. Anschließend können Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, welcher Ihnen die AGB dann rechtssicher erstellt. So verhindern Sie Abmahnungen und Klagen, durch Kunden. Ebenfalls sollten Sie auf sogenannte AGB-Generatoren verzichten, da diese die gängigen Bestimmungen nicht individuell auf Ihren Onlineshop anpassen, sondern lediglich feste Klauseln verwenden.

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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