Vor einigen Tagen erhielt ich den Anruf einer Kundin, der ich einen Wechsel in eine GKV ohne Zusatzbeitrag empfohlen hatte. Diese empörte sich über das Schreiben ihrer bisherigen Krankenkasse, dass sie über die Unwirksamkeit ihrer Kündigung informierte.
Was war geschehen? Besagte Kundin hatte bei ihrer GKV zu Beginn der Sommerferien angerufen und um die Zusendung eines Auslandkrankenscheines gebeten. Der Sachbearbeiter, ein pfiffiges Kerlchen, spürte sofort seine Chance und erklärte der Versicherten, dass gegen die jährliche Zuzahlung von 4,40 Euro eine Auslandsreisekrankenversicherung bei ihrer Krankenkasse möglich ist.
Er erzählte ihr zwar, dass die Versicherte dafür in einen Wahltarif umsteigen müsse verschwieg aber, dass sie an diesen Tarif und die Krankenkasse hernach 3 Jahre gebunden ist.
Nun kann die Krankenkasse munter Zusatzbeiträge erheben und die Versicherte, welche nur einen Auslandskrankenschein für ihre Tochter wollte, kann aus der Kasse nicht heraus.
Fazit: Bevor Sie liebe Leser in einen Wahltarif wechseln , informieren Sie sich wie gesund Ihre GKV ist. Eine Reisekrankenversicherung bei einem privaten Anbieter ist nur unwesentlich teurer, lässt Ihnen aber die Entscheidung bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern wollen.
Verbraucherschützer hatten schon bei der Einführung der GKV Wahltarife davor gewarnt unüberlegt in einen GKV Wahltarif zu wechseln. Als erste GKV schließt die TK Ende des Jahres Ihren Zusatztarif ambulant wieder, da er sich nicht mehr selbst trägt und die erforderlichen Beiträge den Versicherten nicht zugemutet werden können.
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann