Kennen Sie Ihre Rentenansprüche bei plötzlichem Ausfall Ihrer Arbeitskraft? Wie sieht es bei der Altersrente aus? Erschreckend viele Unternehmer, die sich erst spät in die Selbständigkeit gewagt haben, glauben mit der Zahlung von freiwilligen Mindestbeiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung alles richtig gemacht zu haben. Wer aber genau auf die Renteninformation schaut, wird oft einen wichtigen Rentenanspruch vermissen, die Höhe der Erwerbsminderungsrente.
Klar, ein freiwillig in der BG versicherter Selbständiger hat gewisse Ansprüche bei einem Arbeitsunfall. Passiert das Unglück aber in der Freizeit oder ist Krankheit oder ein Burnout die Ursache für das Schwinden der Arbeitskraft, dann können die wenigsten auf eine gesicherte Altersrente hoffen.
Schrecklich, wenn dann der Betrieb stillsteht oder verkauft werden muss. Viele Selbständige unterliegen der Hoffnung, den Betrieb gegen eine gute Rente abzugeben. Dass das gelingt sei jedem zu wünschen.
Die Realität sieht leider oft anders aus. Machen Sie sich einmal die Mühe und rufen bei der IHK an und fragen wie viele Unternehmen einen Nachfolger für ihren Betrieb suchen! Jedes Jahr verschwinden zahlreiche Betriebe unbemerkt von der Öffentlichkeit, weil der bisherige Inhaber keinen Nachfolger fand.
Viele dieser Betriebsinhaber glaubten, mit dem Erlös ihrer Firma den Lebensabend bestreiten zu können.
Wer mit Immobilien vorgesorgt hatte wird feststellen, dass schon zahlreiche Investitionen an den Mietobjekten notwendig sind, um die passenden Mieter zum Einzug zu bewegen.
Eine selbstgenutzte Immobilie kommt ebenfalls häufig nicht ohne Investitionen und Modernisierungen aus.
Da ist es nur sinnvoll, breit aufgestellt zu sein und gegen einen geringen Beitrag den Super-GAU Arbeitskraftverlust abzusichern.
Ob das mit Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung oder privat geschehen sollte müssen Sie entscheiden. Wenn Sie unsicher sind rufen Sie an und lassen sich beraten.
Detlef Schumann
Generalagentur der SIGNAL IDUNA Gruppe /
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