Seine Mitarbeiter muss der Unternehmer in der Berufsgenossenschaft pflichtversichern.
Oft ist es gerade Selbständigen nicht bekannt, dass sie sich in der Berufsgenossenschaft ebenfalls freiwillig versichern können. Das ist oftmals preiswerter als eine private Unfallversicherung und ein weiterer Vorteil für Unternehmensgründer besteht darin, dass der Beitrag erst im folgenden Jahr rückwirkend gezahlt wird und somit gerade in der Startphase eines jungen Unternehmens nicht alle Gelder gebunden werden.
Wie wichtig die Absicherung sein kann, musste vor einigen Tagen meine eigene Tochter erfahren. Gerade hat sie sich zum 1. August 2011 nach bestandener Prüfung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Selbständig gemacht, um mich bei der Kundenbetreuung zu unterstützen, da hatte sie bereits am 3. Tag einen Wegeunfall, als ihr auf dem Weg ins Büro ein entgegenkommendes Fahrzeug ins eigene Auto schleuderte.
Zum Glück wurde sie nur leicht verletzt und konnte das Krankenhaus auf eigenen Wunsch am nächsten Tag verlassen.
Die erste Frage in der Klinik galt aber der Berufsgenossenschaft. Je nach Versicherungsumfang können Selbständige bis zu 286,- Euro Krankengeld erhalten, ihre Familien mit Renten von monatlich über 5.000,- Euro absichern und auch eine dauerhafte Einschränkung der Erwerbstätigkeit wird mit einer Rente von über 5.800,- Euro versichert.
Dauerschäden werden ganz anders behandelt und das wichtigste: die Kosten der ambulanten und stationären Behandlung zahlt die Berufsgenossenschaft. Dadurch bleibt die private Krankenversicherung leistungsfrei und der Beitragsrückerstattung steht nichts im Wege.
Wichtig ist, ein Antrag sollte möglichst zum Beginn der Selbständigkeit gestellt werden und dann auch der BG vorliegen, da der Versicherungsschutz erst einen Tag nach Eingang bei der BG beginnt.
In diesem Sinne
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann