Jedes Jahr zu Silvester zittern viele Menschen in Deutschland nicht aus Angst wegen der laut detonierenden Knaller vor ihren Füßen, sondern häufig aus Sorge um ihr am Straßenrand geparktes Auto, der Wohnungseinrichtung oder des eigenen Hauses.
Wie häufig Querschläger oder verirrte Silvesterraketen zur Entstehung von Wohnungsbränden beitragen, lässt sich am ersten Werktag des neuen Jahres in den Tageszeitungen nachlesen. Dass in der Silvesternacht unachtsam geworfene Knallkörper Fahrzeuge beschädigen findet häufig keine Erwähnung.
Ärgerlich, wenn gerade das neue Auto von einer ausgeglühten Rakete getroffen wird. Schlimm, wenn der Böller auf dem Stoffverdeck des Cabrios liegen bleibt.
Wer solche Schäden am nächsten Morgen an seinem Fahrzeug entdeckt, sollte möglichst unter Hinzuziehung eines Zeugen Fotos vom Schadenbild machen und sich schnell bei seiner Versicherung melden.
Schäden durch Explosion oder Brand sind in der Teilkaskoversicherung versichert.
Für den Anprall von unbemannten Flugkörpern bietet die Teilkaskoversicherung keinen Versicherungsschutz.
Knallkörper, welche gegen ein Gebäude geworfen werden und dieses beschädigen, sind nach Ansicht des Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 30.09.2004 -2S 354/03, keine unbemannten Flugkörper.
Allerdings haftet der Verursacher eines Schadens, wenn er die nötige Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hat.
In der Praxis ist leider oft nicht mehr festzustellen, wessen Rakete oder Böller für einen entstandenen Schaden verantwortlich war.
Ich wünsche Ihnen liebe Leser, dass Sie ohne Sorgen ins neue Jahr starten können, den Erfolg haben, den Sie sich wünschen und als wichtigsten Wunsch Gesundheit und Wohlergehen.
In diesem Sinne
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann