Oft sind Arbeitsverhältnisse auf Dauer angelegt und kaum ein Arbeitgeber käme auf die Idee, einen erfahrenen und langjährigen Mitarbeiter zu kündigen. Leider kann es aber doch vorkommen, dass selbst verdiente Mitarbeiter über die Stränge schlagen und trotz mehrfacher Abmahnung keine Einsicht zeigen. Dann bleibt, um den Betriebsfrieden zu wahren, oft als letztes Mittel nur die Kündigung.
Das der Mitarbeiter das einfach hinnimmt und geht ist kaum zu erwarten.
Oder schlimmer, Ihrem Betrieb geht es schlecht und Sie müssen sich von einigen Mitarbeitern trennen.
Für einen Sozialplan fehlt das Geld und die entlassenen Mitarbeiter klagen.
Was, wenn die Arbeitslosigkeit auch dem selbständigen Unternehmer droht, weil die Umsätze keine Erträge bringen?
Meist treffen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht wieder.
Wer zahlt aber die Kosten eines solchen Rechtsstreits? Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber tragen dann bei einem Rechtsstreit die Kosten der ersten Instanz selbst.
Das bedeutet für beide Parteien einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand.
Da die Kosten nach dem Streitwert bemessen werden und dieser sich meist aus den Bruttolohnsummen ergibt, können schnell mehrere tausend Euro an Kosten entstehen.
Im außergerichtlichen Verfahren fallen Anwaltsgebühr, Verfahrensgebühr, Termingebühr und eine evtl. Einigungsgebühr an. Sollte der Streit vor einem Gericht entschieden werden, fallen Gerichtsgebühren an. Bei einer Lohnsumme von ca. 2.000 Euro im Monat würden beide Parteien ca. 1.200,- Euro Kosten zu tragen haben.
Eine Rechtsschutzversicherung trägt das finanzielle Risiko und gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, Fehlverhalten seiner Arbeitskräfte zu ahnden.
Mehr Informationen hat ein kompetenter Versicherungsfachmann für Sie parat.
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann