Oft machen sich Jugendliche Auszubildende keine Gedanken über ihre Altersversorgung. „Ich bekomme eh keine Rente mehr, was soll ich denn jetzt schon sparen?“ oder „Das kann ich mir noch nicht leisten.“ sind regelmäßige Antworten, wenn es um die Konsumfähigkeit im Alter geht.
Häufig wird dabei übersehen, dass der Staat die Kindergeldzahlung einstellt oder zurückfordert, wenn die Einkommensgrenze des Kindes in Höhe von 8.004,–Euro überschritten wird. Damit das Einkommen unter der Grenze von 8.004,–Euro liegt versuchen Einige, schnell noch die Werbungskosten mit teilweise unsinnigen Käufen in die Höhe zu treiben.
Leichter und vor allem sinnvoller ist es, mit dem Arbeitgeber eine Gehaltsumwandlung zu vereinbaren.
Das Bruttoeinkommen in der Ausbildung oder als nebenjobbender Student ist meist bekannt. Wer auf Teile seines Einkommens verzichtet, damit die Grenze von 8.004,- Euro unterschritten bleibt, der erhält weiter Kindergeld. In bestimmten Fällen erfolgt die Leistung sogar bis zum 25. Lebensjahr.
Wer mit seinem Einkommen die Einkommensgrenzen überschreitet, sollte sich schnell mit einem Berater seines Vertrauens und mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen.
Wenn noch in diesem Jahr ein sogenannter betrieblicher Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird und der Arbeitgeber den ersten Beitrag vom Dezemberlohn noch in diesem Jahr einzahlt, kann dadurch der höhere Garantiezins, die frühere Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr und nach Möglichkeit das Kindergeld gerettet werden.
In diesem Sinne besinnliche Weihnachtstage und viele passende Geschenke
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann