Dokumentationspflicht beim Mindestlohn belastet Betriebe

Seit drei Wochen ist der Mindestlohn von 8,50 Euro in Deutschland Pflicht, und schon gibt es reichlich bürokratischen Ärger. Um Regelverstößen vorzubeugen, müssen alle Unternehmen Arbeitsstunden und Pausen ihrer Mitarbeiter genau dokumentieren. Das bedeutet jedoch gerade für kleinere Unternehmen und auch für Vereine einen unglaublichen Aufwand, vor Allem dann, wenn sich die Stunden und Pausen dem betrieblichen Aufkommen flexibel anpassen müssen – wie in der Gastronomie und im Handel.

Die Politik meint, eine strenge Überprüfung verhindert Mindestlohn-Verletzungen

Die Politik meint, eine strenge Überprüfung verhindert Mindestlohn-Verletzungen

Die neuen Aufzeichnungspflichten sind sehr umfassend, und sie gelten auch dann, wenn hohe Stundenlöhne gezahlt werden. Ob Mini-Job, Teilzeit- oder Vollzeitstelle, alle Arbeitgeber sind verpflichtet, die genauen Arbeitszeiten zu erfassen. Bestimmte Branchen wie das Baugewerbe und Pflegedienste müssen sich die Stundenerfassung außerdem von den Beschäftigten gegenzeichnen lassen – bis zu einem Monatsgehalt von 4.000 Euro.

Die Belastung durch die Dokumentationspflicht ist erheblich und erschwert flexible Lösungen im betrieblichen Alltag. Gerade in der Gastronomie ist es üblich, Spitzenaufkommen dadurch auszugleichen, dass Pausen in die folgenden Tage verschoben werden, wenn es nicht anders geht. Das ist jetzt kaum noch möglich, da sehr leicht Falschaufzeichnungen die Folge wären.

Die Einhaltung des Mindestlohns soll penibel überprüft werden, da die Politik davon ausgeht, dass ohne eine solche Nachweisbarkeit viele Unternehmen sich nicht an das Gesetz halten würden und ihre Mitarbeiter um den gerechten Lohn betrügen würden. Sehr schade, wenn kein Vertrauen da ist, ob dagegen wirklich die Dokumentationspflicht hilft?

Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen

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