Wenn Immobilienbesitzer sich entschließen, zuvor vermietete Räume gewerblich nutzen zu wollen, ist dies ein rechtmäßiger Grund für eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Braunschweig hervor, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet (Aktenzeichen: 6 S 301/09). Im vorliegenden Fall hatte die Frau des Vermieters geplant, in der vermieteten Erdgeschosswohnung einen Tierbedarfhandel zu eröffnen. Die gekündigte Mietpartei hatte geklagt, da sie der Ansicht war, nur eine private Nutzung von Vermieter bzw. Angehörigen wäre zulässig. Doch die Richter entschieden, dass auch eine gewerbliche Nutzung unter die Eigenbedarf-Regelung fällt.