Eigene Räume gewerblich nutzen: Kündigung wegen Eigenbedarf ist zulässig

Wenn Immobilienbesitzer sich entschließen, zuvor vermietete Räume gewerblich nutzen zu wollen, ist dies ein rechtmäßiger Grund für eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Braunschweig hervor, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet (Aktenzeichen: 6 S 301/09). Im vorliegenden Fall hatte die Frau des Vermieters geplant, in der vermieteten Erdgeschosswohnung einen Tierbedarfhandel zu eröffnen. Die gekündigte Mietpartei hatte geklagt, da sie der Ansicht war, nur eine private Nutzung von Vermieter bzw. Angehörigen wäre zulässig. Doch die Richter entschieden, dass auch eine gewerbliche Nutzung unter die Eigenbedarf-Regelung fällt.

Quelle: Süddeutsche

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert