EU befreit Kleinunternehmen von Bilanzierungspflicht

Am 9. März 2010 hat das EU-Parlament beschlossen, dass kleine Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten und einem Umsatz von weniger als einer Million Euro von der Bilanzierungspflicht befreit werden sollen. Allerdings müssen die Mitgliedsstaaten der Maßnahme noch zustimmen, was in Frankreich und Italien schwierig werden könnte.

Entlastet werden sollen kleine Firmen wie Handwerksbetriebe, IT-Dienstleister und Händler. Nach Berechnungen der EU-Kommission profitieren von der Maßnahme zum Bürokratieabbau gut 5,3 Millionen Kleinstunternehmen: all die, deren Bilanzsumme maximal 500.000 Euro jährlich beträgt.

Insgesamt würde die Entlastung etwa 6,3 Milliarden Euro bedeuten, da ein Jahresabschluss EU-weit im Durchschnitt 1.200 Euro pro Betrieb kostet. Die jährliche Steuererklärung und Buchführung mit Berechnung der Einnahmen und Ausgaben bleibt selbstverständlich Pficht.

Auch in Deutschland sind Tausende von Betrieben betroffen. Für Freiberufler ist die Änderung nur relevant, wenn eine Kapitalgesellschaft gegründet wird. Ansonsten müssen Freiberufler lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen.

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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