EuGH-Urteil: Sollten Unternehmen ihre Facebook-Seiten löschen?

Viel wurde in den letzten Tagen zum Urteil des EuGH zum Thema Facebook-Fanpages und Datenschutz geschrieben und diskutiert. Der EuGH hatte deutlich gemacht, dass Fanpage-Betreiber eine Mitschuld tragen an der Vorgehensweise von Facebook in Bezug auf persönliche Daten von Facebook-Mitgliedern und Web-Usern. Da Fanpage-Betreiber keinerlei Einfluss auf die Datenverarbeitung des Social-Media-Anbieters nehmen können, nützen womöglich auch Datenschutzerklärungen nichts. T3n zum EuGH-Urteil – Facebook Seiten abschalten?

Wir müssen als kommerziell Tätige also eher grundsätzlich überlegen, wie wir zu Datenschutz, Monitoring, Tracking, Targeting – und überhaupt BigData stehen. Und wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie wir überhaupt geschäftlich tätig sein können, ohne Facebook, Google, Microsoft, IBM, Amazon, Apple und die ganzen anderen Datenfirmen (die auch den Behörden Informationen und deren Analysen liefern) zu unterstützen. Zurück ins Analoge? Ist das der einzige Weg?

Rechtsanwalt Christian Solmecke bringt es meiner Meinung nach gut auf den Punkt in seinem Video vom 6. Juni 2018. Das Urteil des EuGH bezieht sich ja auf die grundlegende Geschäftspraxis von Digitalunternehmen, Daten von Personen zu sammeln und den Menschen ihre Kontrollmöglichkeiten darüber zu verweigern. Dass Unternehmen mitverantwortlich sind, wenn sie mit unseriösen Partnern zusammenarbeiten, ist ja auch nichts Neues. Wenn ich weiß, dass mein Geschäftspartner zum Beispiel für meine Aufträge Schwarzarbeiter beschäftigt, bin ich mitverantwortlich. Ist ja auch verständlich.

Es geht also darum, wie wir uns ethisch zur neuen EU-Datenschutzverordnung positionieren. Falls wir das Recht jedes Einzelnen auf Einsicht, Kontrolle und Verwendung seiner persönlichen Daten (abseits von notwendigen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung) begrüßen, sollten wir nicht mit Anbietern kooperieren, die ohne die Einwilligung der Nutzer mit deren persönlichen Daten arbeiten – zum Beispiel, um Werbung zu personalisieren oder Arbeitgeber und Behörden mit Informationen zu beliefern.

Wenn wir der Meinung sind, dass die „Neue Zeit“ darauf aufbaut, dass das Ende der Privatheit gekommen ist, und wenn wir dieser Entwicklung von Transparenz und Datenauswertung-Innovationen begrüßen, sollten wir uns zwar vorsichtig bewegen, um keine teuren Konsequenzen tragen zu müssen – doch ansonsten darauf vertrauen, dass es unmöglich ist, die Entwicklung der letzten 15 Jahre zu nivellieren. Für die Übergangszeit könnte das Motto taugen „Lieber St Florian, verschone mein Haus und zünd‘ andere an“.

Also Zeit, in sich zu gehen. Sehnen wir uns zurück nach einer Zeit, wo der Mensch ohne Überwachung vieles denken, fühlen, sprechen und tun konnte, ohne dass dieses vermessen wurde? Wenn ja, wie gehen wir als wirtschaftlich Mitverantwortlicher damit um? Oder ist Gewissen das Eine – aber kaufmännisches Interesse das Andere? Viel Spaß beim Grübeln…

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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