Ab dem 01.01.2011 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Rechtsanspruch beim Gründungszuschuss. Zudem gibt es einige Gesetzesänderungen die auch Selbstständige betreffen, die bereits gegründet haben. So gibt es unter anderem Änderungen bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung.
Der Antrag auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung muss ab dem 01.01.2011 bei der Agentur für Arbeit innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Dabei wird sich die Beitragshöhe ab 2011 an der halben und ab 2012 an der vollen Bezugsgröße zur Arbeitslosenversicherung messen. Während des ersten Jahres zahlen selbstständige Gründer immer nur den Beitrag, der an der halben Bezugsgröße gemessen wird. Neu dabei ist: Die Beitragspflicht gilt für fünf Jahre. Sollte der Selbstständige in ein Angestelltenverhältnis wechseln, wird die Beitragspflicht ausgesetzt. Gründet der Selbstständige dann aus diesem Angestelltendasein heraus nochmal neu, so wird die Beitragspflicht wieder fortgesetzt.
Ebenfalls neu ist das Sonderkündigungsrecht. Gründer, die sich vor dem 01.01.2011 freiwillig versichert haben, können bis zum 31.03.2011 noch rückwirkend kündigen. Der Gesetzgeber führt zudem eine neue Barriere ins Gesetz ein: Wer als Selbstständiger zweimal seine Anstrengungen unterbricht um Arbeitslosengeld zu beziehen wird ab 2011 keinen neuen Antrag auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen können. Deswegen sollte man dies möglichst noch bis zum 31.12.2010 beantragen.
Geplant ist zudem, dass 2011 der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss entfällt. Allerdings hat sich die Agentur für Arbeit zu dieser Thematik noch nicht verbindlich geäußert, Regelungen gibt es offenbar für diesen Bereich noch nicht. Der Wegfall wird allerdings Anfang 2011 erwartet und würde dann rückwirkend ab dem 01.01.2011 gelten. Vermehrt wird in Zukunft wert auf eine qualifizierte Vorbereitung, das Konzept und den Finanzplanung gelegt. Ebenso wird auch die Notwendigkeit der Förderung bei der Bewilligung des Gründerzuschusses häufiger eine Rolle spielen. Zu rechnen ist in jedem Fall mit erhöhten Anforderungen für die Bewilligung im neuen Jahr.
[…] 4. Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss fällt voraussichtlich weg […]