So können Selbstständige und Gründer noch in diesem Jahr Steuern sparen

Selbstständige können noch in diesem Jahr die Steuerschraube kräftig runterdrehen. So unter anderem durch das geschickte Ausnutzen der Bilanzierungsregeln, beim Kauf von neuen oder gebrauchten beweglichen Anlagegütern oder der pauschalisierten Thesaurierungsbesteuerung. Schon alleine damit lassen sich stolze 16,75 Prozent der Einkommenssteuer sparen.

Selbstständige die eine Bilanz erstellen, dürfen abweichend von ihrer persönlichen  Einkommensteuerprogression den Antrag auf eine pauschalierte Thesaurierungsbesteuerung nutzen. Egal wie groß der Steuergewinn letztendlich ist, wird dieser dann nur noch mit 28,25 Prozent besteuert – enthalten ist darin auch ein verminderter Solidaritätszuschlag. Gegenüber der normalen Gewinnbesteuerung von bis zu 45 Prozent Einkommenssteuer kommt es zu einer Ersparnis von bis zu 16,75 Prozent. Die trifft allerdings nur auf den nicht entnommenen Gewinn zu. Und: die Gewerbesteuer bleibt von dieser Sonderkondition unberührt.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass es nicht auf Dauer bei diesem Tarif bleibt: Wird in einem der Folgejahre mehr entnommen, als an Erträgen erwirtschaftet wurde, ist eine Nachbesteuerung von 25 Prozent erwartbar. Diese neue Thesaurierungsbesteuerung lohnt nur dann, wenn die Progression von Selbständigen über dem Pauschalsatz liegt, und wenn die erwirtschafteten Gewinne für eine längere Zeit im Betrieb selbst bleiben sollen. Besonders lohnt sich die Thesaurierungsbesteuerung, falls eine Reichensteuer anfallen sollte. Gegenüber den Änderungen von 2009 und 2010 bei den Einkommensteuertarifen sollte man aber den Einsatz dieser Methode überdenken – eventuell ist der niedrigere Einkommensteuersatz auf Dauer rentabler.

Mittelständische Unternehmen werden durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz weiter entlastet. Denn Einzelkaufleute wurden von Buchführungs- und Finanzierungspflichten befreit, wenn ihr Gewerbe zwei Bedingungen erfüllte: Der Gewinn und der Umsatz mussten in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren niedriger als 50.000 Euro sein. Wer jetzt neu gründet, kann diese Entbindung von der Bilanzierungspflicht schon am ersten Abschlussstichtag in Anspruch nehmen. Auch hier sollte man abwägen: Sicherlich ist eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung weniger Aufwand, aber eine Bilanz hat demgegenüber einen höheren Informationsgehalt für das Unternehmen.

Wer als Selbstständiger beabsichtigt, in den Jahren 2011 – 2013 neue oder gebrauchte beweglicher Anlagegüter anzuschaffen, kann schon im bereits laufendem Jahr 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Aufwand über einen Investitionsabzugsbetrag steuerlich absetzen. Diesen Vorteil nutzen können bilanzierende Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von maximal 335.000 Euro und Freiberufler bei einem Jahresgewinn von maximal 200.000 Euro. In diesem Fall dürfen diese 200.000 Euro als Vorweginvestition gewinnmindernd abziehen.

Noch bis zum 31.12.2010 können gekaufte geringwertige Wirtschaftsgüter bei Nettopreisen ohne Umsatzsteuer bis 410 Euro sofort als Betriebsausgabe absetzbar geltend gemacht werden. Eine Option, bei der sich besonders einfach und besonders schnell Steuern senken lassen. Schließlich tritt der sofortige Entlastungseffekt beim vorzeitigen Kauf von Anlagegütern über 410 Euro nur geringfüging in Kraft, wenn diese monatsweise abgeschrieben werden. Werden diese Güter im Dezember gekauft, wird nur ein Zwölftel der Jahres-AfA berechnet.

Quelle: Capital

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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