Gründungszuschuss: schon eine kurzfristige Festanstellung beendet die Förderung

Viele Existenzgründer gründen mit dem Gründungszuschuss. Dieser wird bewilligt, wenn man mindestens einen Tag arbeitslos ist – und noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG I vorweisen kann. Doch Vorsicht ist geboten: wer auch nur kurz und vorübergehend eine sozialversicherungspflichtige Stelle annimmt, verliert den Anspruch auf die neunmonatige Förderung komplett.

Der Gründungszuschuss erleichtert den Start, da die schwierige Startup-Phase mit einer monatlichen Unterstützung zum Lebensunterhalt abgefedert wird – und das neun Monate lang. Weitere sechs Monate können von der BA noch 300 Euro pro Monat bewilligt werden, wenn das Geschäft erfolgsversprechend verläuft.

Außerdem erhält jeder Gründer, der aus der Arbeitslosigkeit gründet, den Anspruch auf ein Coaching der KfW, das zu 90 Prozent gefördert wird.

Das alles wird hinfällig, wenn der Gründer während der Förderung eine sozialversicherungspflichtige Stelle annimmt – auch wenn diese nur vorübergehend und zeitlich befristet ist. So entschied am 26. Juni 2009 das Landessozialgericht Baden-Württemberg, wie mediafon berichtet.

Eine selbständige Psychologin hatte geklagt, da sie nach einer Anstellungs-Unterbrechung den zuvor bewilligten Gründungszuschuss wieder aufleben lassen wollte. Doch das Gericht entschied, dass die Arbeitsagentur zu Recht die Förderung komplett gestrichen hätte. Nun kann die Psychologin frühestens in zwei Jahren erneut einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen.

Die Psychologin hatte die geförderte Selbständigkeit für ein halbes Jahr unterbrochen. Das hatte sie der Agentur für Arbeit vor Antritt der Stellung gemeldet. Nun wollte sie die Förderung wieder aufleben lassen. Doch das LSG wertet die Auflebung der Selbständigkeit als Neuaufnahme der selbständigen Tätigkeit.

In dem Urteil führte das LSG aus, dass „bei einer freiwilligen und selbstbestimmten Aufgabe der selbständigen Tätigkeit wegen einer beruflichen Neuorientierung“ keine besonderen Gründe vorliegen, die eine Wiederaufnahme des unterbrochenen Gründungszuschusses rechtfertigen könnten. (AZ: L 8 AL 6014/08)

Eva Ihnenfeldt: Superhelden-Coaching – Deine Traumwelt, Deine Kraft Was wäre, wenn wir dank Streaming, YouTube und Social Media unsere eigenen Interpretationswelten bauen? Abseits von Religionen und Ideologien als Regisseure unserer Realität – selbstbestimmt mit Bedeutung gefüllt? Das ist mein Job: Gemeinsam mit meinen Klienten gestalten wir ihre Realität neu – nicht Fakten entscheiden, sondern die selbstgewählten Interpretationen. So können meine Klienten erkennen, wie großartig sie sind. Die Superhelden-Transformation In meiner Kindheit wurde ich zur Superheldin, um zu überleben. Fantasie rettete mich: unsichtbare Gefährten, Zauberwelten, starke Vorbilder aus dem Fernsehen – mutig, selbstbewusst, unregierbar. Als Einzelkind träumte, malte, schrieb und spielte ich mir ein emanzipiertes Leben mit meinen Barbies zurecht. Ab der Pubertät wurde ich meine eigene Superheldin: halb Heilige, halb Rebellin – mal Mary Poppins, mal Cruella de Vil. In der prozessorientierten Psychologie heißt das: Traumwelten aufbauen. Mein Coaching Heute baue ich mit Klienten Superhelden-Traumwelten. Als „heilige Verbrecherin“ gehe ich auf Augenhöhe: Ich antworte offen auf ihre Fragen zu meinem Leben und zeige Wege in ihre einzigartige Großartigkeit. Erfahrung zeigt: Nicht Geld, Macht oder Liebe machen glücklich – sondern die Überzeugung, ein fantastischer Superheld zu sein. Ob Soldat, Mutter oder Rebellin: Erkenne Deine Kraft, handle danach. Wie wir arbeiten Wir tauchen wie Alice im Wunderland in Deine persönliche Realität: spüren Abenteuer aus, wachsen durch selbstbestimmte Entscheidungen. Formate (Videocalls fallen weg – die schaffen künstliche Distanz) Telefon (mit Protokoll) WhatsApp-Chat Persönliches Treffen (z. B. Café) Honorar Frei vereinbart im Erstgespräch – passend zu Deiner Situation. Bereit für Deine Superhelden-Geschichte? Lass uns starten!

steadynews.de

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