Gründungszuschuss 2011: Kürzungen ab dem 1.11. vorerst gestoppt

20.10.2011: Endlich ein kleines Aufatmen: die einschneidenden Kürzungen, die in wenigen Tagen am 1. November 2011 in Kraft treten sollten, sind zunächst gestoppt. Der Bundesrat hat am 14. Oktober die geplante Reform an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Somit ist das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vorerst nicht wirksam – ALG I Empfänger können sich noch weiter mit dem Gründungszuschuss selbstständig machen.

Das Veto des Bundesrats bedeutet allerdings nicht, dass das Gesetz vom Tisch ist. Es tritt nur noch nicht in Kraft. Sobald der Vermittlungsausschuss darüber beraten hat, wird im Bundesrat erneut darüber abgestimmt, ob das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ in Kraft tritt.

Das Gesetz ist nicht nur auf die Existenzgründerförderung beschränkt, es umfasst nich viel weitere Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Doch gerade die Kürzungen beim Gründungszuschuss sind auf viel Kritik gestoßen, da eine Kürzung der Fördermittel dem Namen des Gesetzes widerspricht: tatsächlich handelt es sich bei der Förderung von Unternehmensgründungen allen Studien nach um ein wirksames und erfolgreiches Instrument zur Arbeitsförderung.

Wenn die Kürzungen in Kraft treten sollten, brauchen ALG I-Empfänger, die sich mit Gründungszuschuss selbstständig mache wollen, sechs komplette Monate Restanspruch auf ALG I (180 Tage) und die Förderung in Phase 1 mit monatlichen Zahlungen in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich für Versicherungsbeiträge würde von neun Monaten auf sechs Monate gekürzt. Rechnerisch würde sozusagen die Förderung komplett wegfallen. Außerdem hätten Fördermittelberechtigte keinen Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss, so dass sie bei Ablehnung alle vorbereitenden Maßnahmen vergeblich in die Wege geleitet hätten.

Quelle: mdr

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