Alle Existenzgründer, die noch die Möglichkeit haben, sich mit dem Gründungszuschuss selbstständig zu machen, haben noch einige Wochen Aufschub erhalten, bevor womöglich diese Möglichkeit gestrichen wird. Denn wenn die Änderungen bei dem Förderprogramm für Gründer aus ALG I heraus in Kraft treten, braucht man volle 180 Tage Restanspruch auf ALG I – dann wird es wohl kaum noch geförderte Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit geben können.
Eigentlich sollten die massiven Einschränkungen schon zum 1. November in Kraft treten, doch der Bundesrat hatte die Gesetzesänderung an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dieser tagt erst wieder Ende November.