Nachdem ich ja am 16. April 2013 eine überraschende Hausdurchsuchung – sowohl privat als auch in der Redaktion – erlebte, habe ich (wie Journalisten so sind) gleich bei der Pressestelle der Polizei Dortmund angerufen und um ein Interview zum Thema „Hausdurchsuchungen“ gebeten. Herr Wolfgang Wieland hat mir dann auch wenige Tage später ein paar Fragen beantworten können – was mich vor allem interessierte: Wie viele Hausdurchsuchungen gibt es eigentlich in Dortmund und wer ordnet diese an?
Leider hatte Herr Wieland keine konkreten Statistiken zur Anzahl von Hausdurchsuchungen, schätzt jedoch die Zahl für den Einzugsbereich der Polizei Dortmund auf mehrere hundert im Jahr.
Für die Anordnung einer Hausdurchsuchung ist die Zusammenarbeit zwischen Ermittlungsbehörde eng und intensiv. Hausdurchsuchungen werden angeordnet, wenn es den Ermittlern wichtig ist, Beweismittel zu sammeln.
Liegt die Staatsanwaltschaft in einem anderen Bezirk oder auch Bundesland erhält die Polizei eine Akte zum Fall und einen Ermittlungsauftrag von der Staatsanwaltschaft. Bevor die Hausdurchsuchung stattfindet lesen sich die Ermittler in die Akte ein. Sie sind nun Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft. „Und dann macht man das“ so Herr Wieland.
Ich fragte ob die Beamten eine spezielle Ausbildung erhalten für Hausdurchsuchungen? Doch W. Wieland meint, das Ganze lebt vor allem durch die Berufserfahrung, zwar sind Hausdurchsuchungen Thema bei der Ausbildung, doch spezielle Trainings gibt es nicht.
Wenn ein Betroffener nicht zu Hause ist werden Zeugen hinzugezogen – z.B. aus der Nachbarschaft – wenn die Tür gewaltsam geöffnet wird. Entweder kann diese Tür materialschonend geöffnet werden – oder sie wird auch eingetreten. Über den konkreten Fall Eva Ihnenfeldt konnten wir natürlich nicht sprechen. Da ich und mein Anwalt Beschwerde eingelegt haben müssen wir nun auf den weiteren juristischen Gang warten. Vielen Dank jedoch für die Zeit und das freundliche Gespräch.
Um diesen Beitrag vom März 2012 ging es bei meiner Hausdurchsuchung
Hausdurchsuchungen: Interview mit Wolfgang Wieland, Pressestelle Polizei Dortmund http://t.co/VdDhTjKHFO
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Hallo Frau Ihnenfeldt,
das ganze ist für Sie lange her. Vielleicht aber interessieren Sie folgende Infos noch.
– Zum Einen haben mittlerweile 30 Handwerker sich bis nach ganz oben – dem Bundesverfassungsgericht – durchgeklagt und immer bestätigt bekommen „Durchsuchungen wegen des Verdachtes unerlaubter Handwerksausübung (Stichwort „Meisterzwang“) sind unverhältnismässig und daher grundrechtswidrig“. http://www.buhev.de/2002/10/hausdurchsuchung.html
– Ein Betroffener auf youtube: https://www.youtube.com/watch?v=Ot7cPzAAXkk
– und hier PANORAMA zu Durchsuchungen, auch der Häufigkeit, das macht einen sprachlos: https://www.youtube.com/watch?v=fLp0kCU3r8g
Sorry für „so viel“. Danke für Ihren Artikel. Alles Gute
Ernst H.
Das ist ja alles unfassbar! Wenn Sie darüber einen Gastbeitrag in den SteadyNews veröffentlichen möchten können wir gern deswegen einmal telefonieren. Hausdurchsuchung ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte. Schlimm genug dass das Briefgeheimnis mehr oder weniger nicht mehr existiert…