Identitätsdiebstahl bzw. Identitätsmissbrauch wird definiert als die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten durch Dritte. Auch ich wurde im September 2016 Opfer, als ein Unbekannter mit meinem Namen bei OTTO etwas Teures bestellte und eine fremde Adresse für die Lieferung angab, wo er den Postzusteller erfolgreich vor der Tür abfing. (Beitrag in den SteadyNews). OTTOs internationales Inkassounternehmen eos-solutions schickte mir viele Monate später eine Zahlungsaufforderung, der ich nur entgegen konnte, indem ich bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt erstattete.
In vielen Fällen von Identitätsmissbrauch sind Bezugspersonen die Täter. Wenn zum Beispiel Familienangehörige Konten und Passwörter von Online-Händlern kennen, kann es schon mal passieren, dass über diese Gelegenheit bestellt wird, weil der/ die Angehörige gerade klamm ist…
Selbstverständlich bedienen sich auch professionelle Kriminelle gern des Identitätsdiebstahls, um Profit zu generieren. So kann es sein, dass Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook gehackt werden, und über diese gestohlenen Identitäten Betrugsversuche zu unternehmen. Facebook-Freunde werden zum Beispiel um kleine Hilfen gebeten (einen Link anklicken, Codes weitersenden….) und anschließend betrogen.
Verbraucherzentrale.de – Überblick über Phishing-Mails
Wie man sich schützen kann
Um sich vor Identitätsdiebstahl zu schützen, ist es entscheidend, grundlegend sehr vorsichtig zu sein mit Passwörtern, PIN’s, Bankdaten und Kreditkartennummern – auch Angehörigen gegenüber. Professionelle Kriminelle nutzen häufig E-Mails oder SMS, um ihre Opfer zu betrügen. Bei nicht vertrauenswürdigen Absendern keine Links öffnen – und vor allem keine Anhänge!
Nach dem Identitätsbetrug
Betroffene sollten so schnell wie möglich handeln. Auf jeden Fall die Bank umgehend informieren, wenn Abbuchungen vorgenommen wurden. Kreditkarten oder Konten sperren lassen und Strafanzeige stellen. Außerdem sämtliche Passwörter ändern – als Erstes das Passwort des Accounts, über das Kontakt aufgenommen wurde .
Bei der Schufa und anderen Auskunftsdateien eventuelle Falscheinträge berichtigen lassen. Sehr wichtig!
Immer an die Strafanzeige denken! Mit dieser können Sie nach vorgenommenen Rückbuchungen reagieren, wenn Anbieter Zahlungsaufforderungen schicken.
Sollten Sie allein nicht angemessen auf den Identitätsmissbrauch reagieren können (z.B. bei Angehörigen, die zum Täter wurden) lassen Sie sich beraten – zum Beispiel bei der zuständigen Verbraucherzentrale.
Quelle – verbraucherzentrale.de