Internet-Abzocke: Ende der Kosten- und Abofallen in Sicht

Und klick und zack und Rechnung: Millionen von Internetnutzern zahlen für vermeintliche Abos von Routenplanern und Co, obwohl diese auf den ersten Blick kostenlos sein sollten. Penetranten Abzockern soll jetzt endlich das Handwerk gelegt werden. Das Bundesjustizministerium erarbeitete eine Gesetzesvorlage zur Bekämpfung der Kosten- und Abofallen. Diese liegt jetzt dem Bundestag vor. 

Laut Umfragen sind mehr als 5 Millionen User Opfer von Internetabzockern geworden. Im Netz bieten Unternehmen beispielsweise scheinbar kostenfreie Gewinnspiele oder Freeware zum Download an. Wenig später flattert dem entsetzten User eine Rechnung ins Haus. Den mehr oder weniger versteckten Hinweis auf die Kostentragungspflicht hatte er nämlich übersehen und gutgläubig geklickt.

Schon jetzt häufig keine wirksame Verpflichtung

Da man in der Regel kostenpflichtige Mahnungen oder noch kostenintensivere Rechtsstreitigkeiten vermeiden möchte, zahlt man als Nutzer zähneknirschend die vermeintlichen Gebühren. Dabei bauen Abzocker gerade auf diese Mentalität und üben nicht selten mit beinhart formulierten Mahnungen und der Androhung von gerichtlichen Verfahren Druck auf die Betroffenen aus. Jedoch ist der rechtlichen Hintergrund oft sehr fragwürdig: Schon heute besteht nach der Rechtslage häufig keine wirksame Zahlungsverpflichtung. Oftmals sind Verträge wegen Irrtums oder Täuschung anfechtbart oder können widerrufen werden.

Künftig deutlicher Kostenhinweis „zahlungspflichtig bestellen“

In Zukunft soll es keine versteckten Kosten mehr geben können. Auf entstehende Verpflichtungen muss künftig deutlich sichtbar hingewiesen werden. Die Zahlungspflicht muss hervorgehoben und der Preis gut erkennbar sein. In einem gesonderten Kästchen (Button) muss die Schrift „zahlungspflichtig bestellen“erscheinen. Erst wenn der User den Button „zahlungspflichtig bestellen“ anklickt, entsteht die Zahlungsverpflichtung. Darüber hinaus müssen die Merkmale der zu bestellenden Ware oder Dienstleistung, Laufzeiten und Lieferkosten klar und verständlich benannt werden. Die geplante Neuregelung wird von seriösen Internetanbietern begrüßt, da sie windigen Geschäftemachern das Handwerk erschwert und so insgesamt geeignet ist, das Vertrauen der User ins Netz zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz v. 15.12.2011

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