Wie Spiegelonline am 29. Juli 2016 berichtet, verbietet das IOC Unternehmen grundsätzlich die Nutzung von Hashtags wie #Rio2016, #Olympia und #OlympischeSpiele. Das betrifft in erster Linie natürlich Twitter, aber auch Posts bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken mit Hashtag-Funktion. Einzig und allein offizielle Sponsoren der Olympischen Spiele sollen Hashtags verwenden dürfen, die die Markenrechte verletzen könnten. Ebenfalls untersagt sind Unternehmen und Sponsoren einzelner Athleten Retweets (also geteilte Tweets) mit diesen Hashtags und das Teilen der Inhalte von offiziellen Olympia-Accounts auf anderen sozialen Netzwerken. Müssen also alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmer die Olympischen Spiele socialmedia-mäßig ignorieren, da sie sonst Abmahnungen riskieren?
Es ist schon unfassbar, welche Reichweite diese Markenrecht-Vorgabe des IOC bedeutet. Schließlich sind die Olympischen Spiele ein weltweites kommunikatives Ereignis, gerade bei Twitter werden die Wettkämpfe lebendig von unzähligen Fans verfolgt und kommentiert – viele Zuschauer in den Stadien geben weiter, was dort gerade passiert – dürfen das nun nur Angestellte, Rentner, Schüler, Studenten, Hausfrauen und andere Nicht-Selbstständige tun? Oder müssen Selbstständige einen klar erkennbaren Privat-Account verwenden bei Twitter, damit sie nicht abmahngefährdet sind?
Der Grünen-Politiker Malte Spitz fragte bei Twitter direkt nach, wie weit diese rechtliche Bedrohung geht und erhielt auch gleich Antwort vom DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund).
@DOSB das ist die Regel für die Sportler? Die Frage ist, darf eine Firma einen @DOSB Tweet retweeten und sich über eine Goldmedaille freuen
— Malte Spitz (@maltespitz) 28. Juli 2016
Liest man den Antwort-Tweet, sieht es so aus, als ob tatsächlich jede Verbindung von Unternehmen zu Olympia aus markenrechtlichen Gründen untersagt ist. Und sind Freiberufler und gewerblich Tätige nicht vom Grundsatz her auch Unternehmer? In den USA sind heute schon rund ein Drittel aller Erwerbstätigen Freelancer – sind diese „Einzelunternehmer“ nun gefährdet, da sie ja die Olympischen Spiele für ihr Eigenmarketing nutzen, wenn sie als „Trittbrettfahrer“ darüber schreiben?
@maltespitz Ein Unternehmen, das nicht Olympia-Partner ist, darf sich nicht mit Olympia in Verbindung bringen, hier https://t.co/7qEl4YvoC7
— DOSB (@DOSB) 28. Juli 2016
Wie der Spiegel berichtet, bezweifeln Medienanwälte, dass man diese Markenrechtsverletzungen geltend machen kann. Doch die Verunsicherung ist da. Und sicher gibt es – wie immer – wieder viele Abmahnanwälte, die überlegen, ob sie auf eigene Faust tätig werden können. Doch das ist sicher nicht möglich, das geht sicher nur, wenn hinter den Anwälten das IOC und seine offiziellen Vertreter selbst den Auftrag geben – oder????
Spiegelonline vom 29. Juli 2016: Social Media Vorgaben für Olympia – Juristen sind amüsiert
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